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Foto: APA/Presseamt Der Stadt Linz/KUTZLER&WIMMER
Linz - Eine kuriose Situation ist jetzt rund um das neue Linzer Kunstmuseum Lentos an der Donau entstanden: Der um 33 Mio. Euro errichtete und im Mai des heurigen Jahres eröffnete Bau - ein neues Wahrzeichen der Stadt - ist rechtlich gesehen "illegal". Der Verwaltungsgerichtshof hob die Baubewilligung auf. Eine Anrainerin hatte geklagt, weil man ihr bei der Bauverhandlung keine Parteienstellung eingeräumt hatte. Jetzt bekam sie Recht.

"Natürlich verlangen wir nicht den Abriss des neuen Lentos, das wäre unsinnig, aber meine Mandantin hat jedenfalls Anspruch auf einen entsprechenden Schadenersatz", so Alfred Windhager, der Anwalt der Frau. Wie hoch dieser Schadenersatz sein soll, dazu könne er noch nichts sagen, hier müsse er erst ein Gespräch mit seiner Mandantin führen, die sich aber derzeit nicht in Linz aufhalte, sagte Anwalt Windhager.

Kultur versus Wohnkultur?

Die Frau, die gegenüber dem Lentos lebt, hatte von Anfang an die Befürchtung, dass es durch das neue Gebäude - Länge 130 Meter mit einer großen "Glas-Hülle" - zu verschiedensten negativen Auswirkungen auf ihre Wohnqualität kommen würde. Vor allem fürchtete die Anrainerin eine Hitzeabstrahlung von der Glasfront im Sommer, störende Spiegelungseffekte und eine Verstärkung des Straßenlärms durch eine "Echowirkung".

Die Frau deponierte ihre Besorgnis bei der Stadt Linz als Baubehörde erster Instanz. Ihr wurde aber in dem Bewilligungsverfahren für den Bau des Lentos keine Parteienstellung zuerkannt. Daraufhin beschritt die Linzerin den Rechtsweg, zumal sich ihr Haus weniger als 50 Meter vom Lentos entfernt befinde und sie daher Parteienstellung erhalten hätte müssen, wie ihr Anwalt argumentierte.

Erkenntnis

Nun gab der Verwaltungsgerichtshof der Linzerin Recht, der Bescheid für die Baubewilligung wurde aufgehoben. Dazu hieß es wörtlich im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs:

"Zur abschließenden Prüfung der Parteistellung der Beschwerdeführerin ist daher die Möglichkeit einer Verletzung ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte durch Sonneneinstrahlung sowie einer damit verbundenen Blendung und durch die Hitzeabstrahlung zu prüfen. Da die belangte Behörde, ausgehend von ihrer Rechtsauffassung, eine solche Prüfung unterließ, war der Bescheid aus diesem Grund wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufzuheben".

Stadt Linz prüft erneut

"Es ist kein Fehler passiert, es gibt eben unterschiedliche Rechtsauffassungen" - dies erklärte die Leiterin des Bauamtes der Stadt Linz, Martina Steininger. Die Stadt werde jetzt die Frage der Parteienstellung der Anrainerin, die geklagt hatte, nochmals prüfen.

Weiters werde man durch Gutachten abklären lassen, ob die Frau tatsächlich durch das Lentos in ihrer Lebens- und Wohnqualität beeinträchtigt ist. Sollte das der Fall sein, so werde man überlegen müssen, durch welche Maßnahmen beim Lentos man eine allfällige Blendwirkung oder Ähnliches unterbinden kann. Auf die Frage, ob dadurch Veränderungen der charakteristischen Glasfassade des Lentos notwendig werden könnten, sagte Steininger: "Das lässt sich heute nicht sagen, dazu müssen erst die Gutachten vorliegen".

Land Oberösterreich: Nichts "illegal"

Danach meldete sich auch das Land Oberösterreich als zweite Instanz - die die Entscheidung der Stadt Linz seinerzeit gutgeheißen hatte - zu Wort. Der Chef der Baurechtsabteilung des Landes, Karl Wögerbauer, erklärte: "Es stimmt nicht, dass das Lentos jetzt in irgendeiner Form rechtlich illegal ist, der Verwaltungsgerichtshof hat lediglich die Prüfung der Parteienstellung der Anrainerin verlangt".

Diese Prüfung der Frage der Parteienstellung werde jetzt erfolgen. Aber selbst wenn sich herausstellen sollte, dass der Linzerin Parteienstellung zukommt, ändere dies nichts an der Rechtskraft der seinerzeitigen Baubewilligung für das Lentos. "Es würde dann nur zu einer Ergänzung des Bauverfahrens kommen, dabei könnten sich nachträgliche Auflagen für das Lentos ergeben, sonst nichts", so Wögerbauer. (APA)