NR-Präsident Andreas Khol will binnen zwei Monaten den Änderungsbedarf am Unvereinbarkeitsgesetz erheben lassen.

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Wien - Nationalratspräsident Andreas Khol (V) will binnen zwei Monaten den Änderungsbedarf am Unvereinbarkeitsgesetz erheben lassen. Die Koalitionsparteien wollen nach dem Wirbel um nicht gemeldeten Aktienbesitz einiger Regierungsmitglieder eine Novelle erreichen. Khol meinte nach einer Sitzung der Präsidialkonferenz des Nationalrates am Freitag, man müsse auch Stiftungen und neue Formen des Wertpapierbesitzes in die Meldepflicht der Minister einbeziehen. Zudem müsse klargestellt werden, "wie weit die Berichtspflicht geht".

ÖVP-Klubobmann Wilhelm Molterer spricht sich diesbezüglich für eine Bagatellgrenze aus, unter der die Meldepflicht entfallen soll. Dafür habe sich 1991 auch der nunmehrige Zweite Nationalratspräsident Heinz Fischer (S) ausgesprochen. Sein FP-Kollege Herbert Scheibner will sich vor einer Prüfung des Gesetzes durch Experten nicht auf einen allfälligen Änderungsbedarf festlegen. Die Grüne Vizechefin Eva Glawischnig lehnt eine Bagatellgrenze klar ab.

"Ungeheuerlich"

Überhaupt findet es Glawischnig "ungeheuerlich", dass nach dem öffentlich bekannt gewordenen Fehlverhalten einiger Regierungsmitglieder nun das Gesetz geändert werden solle: "Mehrere Minister begehen eine Verfehlung und dann soll das Gesetz geändert werden. Das ist wirklich der falsche Anlass." Auch SP-Klubobmann Josef Cap zeigte sich bezüglich einer Änderung skeptisch und betonte, das bestehende Unvereinbarkeitsgesetz sei sinnvoll und schaffe Transparenz.

Khol will nun binnen zwei Monaten in Zusammenarbeit mit den vier Parlamentsparteien den Änderungsbedarf am Gesetz erheben. Verabschiedet werden sollte das neue Unvereinbarkeitsgesetz seiner Meinung nach erst im Herbst 2004: "Ich glaube, dass wir einmal den Staub des Anlassfalles sich legen lassen müssen." Derzeit sei die Diskussion zu stark tagespolitisch geprägt.

"Unbefriedigend"

Der Nationalratspräsident wünscht sich jedenfalls auch Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Unvereinbarkeitsgesetzes. Es sei "unbefriedigend", dass im Fall einer unterbliebenen Meldung des Aktienbesitzes eines Regierungsmitglied an den Unvereinbarkeitsausschuss nur die politische Verantwortung als einzige Konsequenz bleibe. Allerdings spricht er sich auch für Konsequenzen für den Fall aus, dass die Vertraulichkeit im Ausschuss gebrochen wird.

Einen solchen Vertraulichkeitsbruch wirft die Koalition dem Grünen Abgeordneten Werner Kogler vor, der vor einigen Tagen bekannt gegeben hatte, welche Regierungsmitglieder dem Unvereinbarkeitsausschuss bezüglich Aktienbesitz "Leermeldungen" abgegeben haben. Glawischnig weist den Vorwurf zurück: Diese Information sei vom Ausschuss an sämtliche Abgeordneten verteilt worden, ein Bruch der Vertraulichkeit liege nicht vor.

Khol sieht das anders: Auch die "Leermeldungen" der Minister seien personenbezogene Daten und hätten nicht weiter gegeben werden dürfen. Zudem habe Kogler selbst ihm gegenüber den Bruch der Vertraulichkeit eingestanden und versprochen, dies künftig zu unterlassen. Er will die Argumentation Glawischnigs aber prüfen lassen. (APA)