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Viele Frauenorganisationen arbeiten jetzt schon auf größter Sparflamme.
Foto: apa
Es wird enger in der Förderlandschaft, und das bekommen auch die Frauenorganisationen zu spüren. Viele beschäftigen derzeit die Projekt-Ausschreibungen aufgrund des neuen Bundesvergabegesetzes(BVergG), andere sind von Kürzungen betroffen und müssen sich Alternativen und zusätzliche Einnahmequellen überlegen.

Peregrina: Psychologin "weggekürzt"

So zum Beispiel „Peregrina", Beratungs-, Therapie- und Bildungs- einrichtung für Migrantinnen in Wien. Sie bekommen Förderungen von Ministerien, allerdings jedes Jahr drei bis sechs Prozent weniger. Besonders getroffen hat die Organisation, als das Innenministerium heuer im Mai plötzlich die Förderung für die halbe Stelle der Psychologin einstellen wollte: „Peregrina ist die einzige Stelle in Wien, die kostenlos psychologische Beratung in Serbisch, Kroatisch und Bosnisch anbietet“, sagt Leiterin Katharina Echsel. „Mit Mitte des Jahres hätten wir die Förderung dafür verlieren sollen, weil das Innenministerium neue Schwerpunkte setzen und die psychologische Betreuung von Flüchtlingen und Migrantinnen mit diesen Sprachen nicht mehr fördern möchte.“ Gefördert wird die Stelle jetzt doch noch bis Ende des Jahres, dann ist aber Schluss. Peregrina hat nächstes Jahr für andere Projekte zwar Förderungen vom Bildungsministerium in Aussicht – die Psychologinnenstelle ist aber akut gefährdet.

nowa: Entwicklungsarbeit erschwert

Von den neuen Bedingungen durch das Bundesvergabegesetz betroffen ist auch „nowa-Netzwerk für Berufsausbildung“ in Graz: Der Verein für Regionale Wirtschafts- und Qualifizierungsinitiative setzt sich seit 1996 für die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben in der steirischen Region ein. Ausgeschrieben wurde ihr Projekt zur Perspektivenerweiterung, für das sie jetzt auch den Zuschlag bekommen haben. Trotzdem sieht Leiterin Gertrude Peinhaupt in dem neuen Gesetz große Nachteile für kleine Organisationen: „Entwicklungsarbeit und Innovation müssen hintangestellt werden.“ Auch der bisher rege Austausch über Entwicklungsansätze und Ideen aus der Praxis mit den FördergeberInnen sei dadurch gefährdet, denn: „Entwicklungen rückzukoppeln oder Dinge gemeinsam weiterzuentwickeln, birgt die Gefahr, dass im Falle einer Ausschreibung die eigenen Ideen von anderen Organisationen „billiger“ umgesetzt werden.“

Keine Kollektivverträge

Peinhaupt kritisiert außerdem den extremen Wettbewerb, dem die NGOs durch das BvergG ausgesetzt sind: „Ich verstehe nicht, warum man gemeinnützige und gewinnorientierte Organisationen in einen derartigen Wettbewerb hetzt.“ Gemeinnützige Einrichtungen, die keine Rücklagen bilden dürfen, würden mittelfristig dem Preisdruck nicht standhalten können. Da es im Bereich der Erwachsenenbildung auch keine Kollektivverträge gibt, stünden sie in Konkurrenz mit Einrichtungen, die keine arbeitsrechtlichen Standards kennen: „Ältere MitarbeiterInnen, die in einem höheren Lohnschema sind, sind dadurch zum Beispiel akut gefährdet, weil TrägerInnen verführt sind, sie zu kündigen und im Auftrag des Staates Jüngere anzustellen.“ Frauenorganisationen, die seit Jahren für Gleichstellung arbeiten und bestimmte Prinzipien verfolgen, könnten da nicht mithalten, sagt Peinhaupt: „Wir wollen dabei auch nicht mitspielen und müssen uns deshalb Alternativen überlegen.“

Sprungbrett: "Vorsorgen statt nachsorgen"

Vom BVergG zwar noch nicht direkt betroffen, aber besorgt ist das „Sprungbrett für Mädchen" in Wien - ein multifinanzierter, autonomer Verein zur Förderung nichttraditioneller Berufsentscheidungen. „Wir sind Beratungsstelle und die werden heuer noch nicht ausgeschrieben“, sagt Mitarbeiterin Renate Wender. „Aber wenn dann übernächstes Jahr alle Kurse ausgeschrieben sind, könnte es auch für uns eng werden.“ Deshalb würden sie jetzt schon für den "Ernstfall" Szenarien überlegen und Alternativen entwickeln. Damit frau für eventuelle künftige Probleme gewappnet ist.

AmaZone: Kalkulieren unmöglich

Zu kämpfen hat das Mädchenzentrum „AmaZone“ in Bregenz: Der Verein hat Ein-Jahresverträge mit dem Bund, seit zwei Jahren werden die Förderungen gekürzt, seit drei Jahren war keine Lohnanpassung für die Mitarbeiterinnen mehr möglich, sagt Geschäftsführerin Alexandra Kargl. Die Zusage für das im Dezember 2002 gestellte Strukturförderansuchen für 2003 habe sie erst Ende Juli 2003 erhalten: „Ich habe damit keine Chance, zu kalkulieren und müsste meine Mitarbeiterinnen eigentlich immer Mitte des Jahres vorkündigen.“ Vor zwei Jahren bekam das Zentrum noch 5000 Euro mehr als jetzt – da die Fördergelder zum Großteil für die Aufrechterhaltung des Betriebs eingesetzt werden, bleiben kaum mehr Ressourcen für administrative Tätigkeiten oder Überlegungen zum Auftreiben neuer Gelder. „Wir haben insgesamt 135 Stunden für sieben Projekte mit sieben verschiedenen Finanzgebern, 15 Stunden sind davon für die Geschäftsführung: In dieser Zeit müssen alle sieben Abrechnungen gemacht werden, plus allem, was sonst noch ansteht.“

Konzeptarbeit für die Projekte und Neuentwicklungen müsse daher in Über- und Mehrstunden getan werden – die aber nicht ausbezahlt werden können. Die Fluktuation unter den Mitarbeiterinnen sei da natürlich hoch, alle ein bis zwei Jahre gebe es Wechsel. Auf freier Basis zu arbeiten wäre aber keine Lösung, sagt Kargl, denn: „Wir sind ein Jugendzentrumsbetrieb, da braucht es die Kontinuität und Bezugspersonen.“ Dieses Jahr sei der Betrieb mit einem leichten Minus noch gesichert. Wie es nächstes Jahr aussieht, werde frau erst sehen. (isa)