Einvernehmliche Lösung folgte Abtragungsbescheid
Der Hintergrund: Die Bildhauerin Ulrike Truger hatte am 10. Oktober ohne Genehmigung einen drei Meter hohen Gedenkstein für den 1999 bei seiner Abschiebung nach Nigeria ums Leben gekommenen Afrikaner aufstellen lassen. In der Folge war ein Abtragungsbescheid erlassen worden. Nun habe es eine einvernehmliche Lösung zwischen den zuständen Magistratsabteilungen (MA 19, MA 28, MA 37), der Künstlerin und dem 7. Bezirk gegeben, hieß es im Faymann-Büro. Der Bewilligungs-Bescheid für den neuen Standort sei bereits ausgefertigt.
Wiener FPÖ: "Gefährliches Präjudiz"
Für Herzog ein "gefährliches Präjudiz", dass "man etwas illegal aufstellen kann und nachträglich die Genehmigung bekommt". Zusatz: Scheinbar aber nur, wenn es dem "politischen Willen" der SPÖ entspreche. Er verwies darauf, dass die SPÖ 2002 den FP-Antrag auf Errichtung von Mahnmälern zur Erinnerung an die Heimatvertriebenen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie sowie der Opfer von Kommunismus und Stalinismus abgelehnt habe.
Nachahmung der Vorgangsweise denkbar
Mache die jetzige Vorgansweise Schule, sei jedenfalls nicht auszuschließen, dass "interessierte Gruppen" an einem exponierten Platz in Wien ein Denkmal für die Opfer der Vertreibung aufstellen würden, meinte Herzog.