Wien - Im Tauziehen um eine Grundversorgung für Flüchtlinge ist am Dienstag der wohl entscheidende Durchbruch erzielt worden. Die Landesfinanzreferenten verständigten sich bei einer Sitzung in Innsbruck darauf, einer Kostenaufteilung von 60 (Bund) zu 40 (Länder) zuzustimmen. Dies entspricht dem seit Juni vorliegenden Entwurf von Innenminister Ernst Strasser (V), der sich dementsprechend erfreut zeigte. Die Grundversorgung betrifft Asylwerber und alle anderen Heimatvertriebenen.

Bisher lief die Betreuung der Flüchtlinge durch Bund und Länder mehr oder weniger unabhängig voneinander. Künftig soll es einen gemeinsamen Topf geben, aus dem die Versorgung finanziert wird. Den Flüchtlingen werden im Wesentlichen Unterbringung, Verköstigung und Krankenversicherung gewährt. Weitere Details - etwa ein Taschengeld - sind noch Gegenstand von Verhandlungen.

Laut Wiens Finanz-Stadtrat Sepp Rieder (S) hat es von Seiten des Bundes noch einige Zugeständnisse gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom Juni gegeben. So hätte die damalige Regelung etwa nicht für Menschen gegolten, die sich illegal in Österreich aufhalten oder die mit einem Touristenvisum ins Land gekommen sind. Nun sei der Personenkreis entsprechend ausgeweitet worden.

Chancen auf Einigung "sehr, sehr hoch"

Die Chancen auf eine Einigung sind für Rieder "sehr, sehr hoch". Oberösterreichs Landeshauptmann und Landesfinanzreferent Josef Pühringer (V) hofft, dass mit dem nunmehrigen Modell das "Verschieben der Kosten" endlich ein Ende hätte. Auch Strasser ist von der neuen Kompromissbereitschaft der Länder angetan. Er wolle die noch offenen Details jetzt "freundschaftlich" besprechen und sei sehr optimistisch, bis zur Landeshauptleute-Konferenz am 1. Dezember zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Wann die Vereinbarung in Kraft treten wird, ist offen. D Die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern könnte den seit Monaten tobenden Streit über die Zuständigkeiten bei der Flüchtlingsversorgung beenden. Zwei OGH-Urteile aus diesem Jahr legen ja nahe, dass der Staat für die Versorgung aller Flüchtlinge aufzukommen hat, was einen Kompromiss in den letzten Wochen nicht erleichtert hat. Nunmehr sind die Länder doch auf das ursprüngliche Strasser-Modell eingestiegen. Wie viel die Betreuung kosten wird, ist noch unklar. Der Innenminister rechnet jedenfalls mit erheblichen Mehrausgaben für den Bund. Zum Vergleich: Im Jahr 2002 wurden vom Innenressort 40 Millionen Euro für die Flüchtlingsbetreuung ausgegeben.

Bisher war die so genannte Bundesbetreuung bei weitem nicht für jeden Asylwerber gegeben. So gab es 2002 knapp 37.000 Anträge, aber nur gut 20.600 Personen wurden aufgenommen. Hinzu kommen in einigen Ländern Landesbetreuungssysteme, die sich an der jeweils wieder unterschiedlichen Sozialhilfe orientierten. Nunmehr soll ein bundeseinheitliches Modell etabliert werden, das noch dazu den Vorteil hat, dass mit dieser Regelung Obdachlosigkeit von Flüchtlingen eigentlich ausgeschlossen sein sollte. (APA)