Die von Blau-Schwarz installierte, politikferne Führung der Staatsholding ÖIAG hat offenbar Probleme mit den geltenden Gesetzen. Aufsichtsrat und Vorstand versuchen nicht nur ständig, in einzelne Beteiligungen hineinzuregieren (als wäre die ÖIAG ein Konzern und keine Holding). Bei der Neubesetzung des Vorstands ließ ÖIAG-Präsident Alfred Heinzel auch gleich das Besoldungsrecht des Bundes unberücksichtigt, um seine Kandidaten standesgemäß zu bezahlen.

Der Rechnungshof kritisiert Usancen wie diese zwar regelmäßig, das kratzt die Herrschaften aber nicht; sie machen ungeniert weiter. Jüngstes Beispiel ist die Ausschreibung für die Chefposten in der gelben Post. Diese wurde zwar ordnungsgemäß kundgemacht, von der Realität jedoch überholt. Denn längst hatten sich die um ÖIAG-Vorstand und Post-Aufsichtsratspräsident Peter Michaelis versammelten Kapitalvertreter im Post-Aufsichtsrat darauf verständigt, dass die Verträge zweier Postfüchse verlängert werden. Das ist schön für Post-General Anton Wais und Finanzvorstand Rudolf Jettmar, läuft dem Stellenbesetzungsgesetz aber zuwider.

Nun lässt sich darüber streiten, ob es klug ist, dass Verträge von Staatsmanagern nicht einfach ohne Ausschreibung verlängert werden dürfen. Schließlich ist eine öffentliche Ausschreibung pure Geldverschwendung, wenn die Akteure ihren Job gut gemacht haben und dies weiter tun sollten.

Man könnte die strikte Vorgabe des Gesetzgebers aber auch dafür nützen, die bewährten Kandidaten einer Evaluierung zu unterziehen. Schließlich könnten sich ja auch noch bessere Führungskräfte bewerben. Und das kann der über viele Jahre maroden Staatspost sicher nicht schaden. Auch wenn die Sanierung endlich zu greifen beginnt. (Luise Ungerboeck, Der Standard, Printausgabe, 24.11.2003)