Wien - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die erste Senatspräsidentin seiner Geschichte: Die bisherige VwGH-Hofrätin Ilona Giendl wird künftig zwei Senate leiten. Im VwGH gibt es insgesamt zwölf Senatspräsidenten und 49 HofrätInnen, darunter sieben Frauen.

Drei Senatspräsidenten gehen in Pension: Werner Fürnsinn, Josef Germ und Klaus Karger. Nachfolger sind neben Giendl die bisherigen Hofräte Gunther Gruber und Reinhard Graf.

Kein genereller Anstieg

Insgesamt steigt der Frauenanteil mit diesen Ernennungen nicht - wurden doch als Nachfolger für die nunmehrigen Senatspräsidenten ausschließlich Männer ernannt: Der Richter des Oberlandesgerichtes Wien, Franz Pfiedl, der Oberregierungsrat der NÖ Landesregierung, Christoph Kleiser, und der Richter des Wiener Zivil-Landesgerichtes, Peter Nedwed.

Prozedere

VwGH-RichterInnen werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Regierung erstattet ihre Vorschläge - soweit es sich nicht um die/den Präsidentin/en oder die/den Vizepräsidentin/en handelt - auf Grund von Dreiervorschlägen der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofes.

Der VwGH entscheidet in Senaten, denen prinzipiell fünf RichterInnen angehören. In Verwaltungsstrafsachen, bei Entscheidungen über die Prozessvoraussetzungen und in einfachen Fällen wird der Senat aus drei Mitgliedern gebildet. Bedeutet eine Entscheidung ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung oder wurde die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet, ist der Fünfersenat durch vier weitere Mitglieder zu verstärken ("verstärkter Senat"). Derzeit bestehen 21 Senate. (APA)