Brüssel - Wenn schon die künftige EU-Verfassung in ihrem bisherigen Entwurf gelten würde, wäre Asylpolitik in der EU kein größeres Problem mehr - niemand hätte ein Veto. Doch nach dem derzeitigen Recht tun sich die Regierungen sogar schwer, die selbst gesteckten, und immer wiederholten Ziele zu erreichen.

Nach dem Treffen der EU-Innenminister am Donnerstag in Brüssel scheint eine Verabschiedung der beiden großen Asylrichtlinien vor Jahresende äußerst unwahrscheinlich. Dabei hatten die Staats- und Regierungschefs dieses Zieldatum auf fast allen ihren Gipfeltreffen seit Juni 2002 in Sevilla immer wiederholt.

Doch sowohl die so genannte Statusrichtlinie, die über die rechtliche Stellung von Asylbewerbern in der EU bestimmen soll, als auch die "Verfahrensrichtlinie", die die Asylprozeduren in den Mitgliedstaaten zumindest minimal angleichen will, bleiben weit von einer Verabschiedung entfernt. Denn noch gilt der alte EU-Vertrag, der Einstimmigkeit für diese Gesetzesmaterien verlangt. Länder wie Deutschland und Österreich wissen das zu schätzen, erlaubt es ihnen doch auf ihren restriktiven Vorstellungen zu beharren.

Eine Änderung hin zur qualifizierten Mehrheitsentscheidung würde erst die EU-Verfassung bringen, wenn sie so in Kraft tritt wie im Konvent beschlossen. Falls die Staaten sie in der laufenden Regierungskonferenz einstimmig akzeptieren. (jwo/DER STANDARD, Printausgabe, 28.11.2003)