"Die Datenschutzkommission (DSK) hat nun die CD auf ihre Konformität mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen geprüft: Die von der Kommission dabei ausgesprochenen Empfehlungen wurden von HEROLD bereits umgesetzt. Der positive Abschluss des Registrierungsverfahrens wird in Kürze erwartet. Die Markteinführung der HEROLD Marketing CD private steht damit unmittelbar bevor.
Die Empfehlungen betrafen u.a. jene Frist, in der die aktuelle Robinsonliste (Schutz vor unerwünschten Werbezusendungen) sowie Löschungs- und Richtigstellungsbegehren der Konsumenten berücksichtigt werden müssen: Diese Frist wurde von acht auf vier Wochen reduziert. Das Geheimhaltungsinteresse von Privatpersonen wird dadurch gewahrt, dass nicht nach bestimmten Personen oder einer bestimmten Adresse gesucht, sondern lediglich eine Selektion anhand marketingrelevanter Kriterien vorgenommen werden kann. Marketingrelevante Zusatzinformationen, die auf statistischen Berechnungen basieren, werden als solche gekennzeichnet. Der Käufer muss sich vertraglich verpflichten, die CD ausschließlich zu eigenen Marketingzwecken zu verwenden.
„Wir sind der Datenschutzkommission für die intensive Auseinandersetzung mit unserer CD sehr dankbar und haben alle Empfehlungen umgehend umgesetzt“, sagt HEROLD-Geschäftsführer Jon M. Martinsen. „Die Empfehlungen der Datenschutzkommission haben das Produkt zusätzlich verbessert. Die lange Diskussion und die umfassende Prüfung haben für alle Beteiligten Vorteile gebracht: Konstruktiver Datenschutz sichert das Geheimhaltungsinteresse der Konsumenten und optimiert zugleich das Produkt .“