Rom hält an Beistandsklausel fest, will aber Rücksicht auf "bestimmte Staaten" nehmen
Redaktion
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Brüssel - Die italienische EU-Ratspräsidentschaft hält an
der ursprünglich vorgeschlagenen Formulierung für eine gegenseitige
Beistandspflicht in der EU fest, die Klausel soll aber den
"spezifischen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
bestimmter Mitgliedstaaten" nicht beeinträchtigen. Dies geht aus dem
von Italien am Dienstagabend vorgelegten Kompromissvorschlag hervor,
der den Befürchtungen der bündnisfreien EU-Mitglieder Österreich,
Schweden, Finnland und Irland Rechnung tragen sollte.
In dem nunmehr vorgelegten Entwurf heißt es weiterhin: "Wird ein
Mitgliedstaat Opfer einer bewaffneten Aggression, müssen ihm die
anderen Mitgliedstaaten zu Hilfe kommen und ihn unterstützen, mit
allen in ihrer Macht stehenden Mitteln in Übereinstimmung mit dem
Artikel 51 der UNO-Charta." Neu hinzugefügt wurde der Satz: "Das
berührt nicht den spezifischen Charakter der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten."
Die Neutralität oder verfassungsrechtliche Vorbehalte sind nicht
weiter erwähnt. Artikel 51 der UNO-Charta definiert das Recht auf
"Selbstverteidigung" eines Landes. Weiters wird ausdrücklich betont,
dass die NATO für die Mitgliedstaaten der Allianz Basis der
gemeinsamen Sicherheit ist.
Österreich, Finnland, Schweden und Irland lehnen jeglichen
Automatismus zu einer verpflichtenden militärischen Unterstützung aus
Neutralitäts- oder verfassungsrechtlichen Gründen ab. Sie wollten
stattdessen nur das Recht eines angegriffenen Partnerlandes auf
Ersuchen um Hilfe festschreiben. (APA)
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