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Oktober 2003: König Mohammed VI bei seiner parlamentarischen Rede über die Neupositionierung der Frau in der marokkanischen Gesellschaft
Foto: REUTERS/JEAN BLONDIN
Rabat - Dem marokkanischen Parlament liegt seit Mittwoch ein für die arabische Welt revolutionäres Gesetz vor. Die Novelle des Familienrechts, deren Verabschiedung so gut wie feststeht, bringt eine gesetzliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann.

Es handelt sich um die erste große Reform des heute 40-jährigen König Mohammed VI., der im August 1999 nach dem Tod seines Vaters Hassan II. den Thron bestieg. Der Monarch, der auch den Titel "Herrscher der Gläubigen" trägt, hat die Gesetzesvorlage gegen den Widerstand der islamistischen Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (PJD) durchgesetzt. Die PJD erzielte bei den Parlamentswahlen im September 2002 zwar starke Gewinne, geriet danach aber, auch im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von Casablanca im vergangenen Mai, zunehmend in die Defensive.

Gehorsamspflicht gestrichen

Nach dem neuen Gesetz werden die Eheleute gemeinsame Verantwortung für die Kinder tragen, die Gehorsamspflicht der Frau gegenüber dem Mann wird gestrichen. Um sich zu verheiraten, braucht die Frau nicht mehr, wie bisher vorgeschrieben, einen Vormund. Das gesetzliche Heiratsalter ist mit 18 Jahren künftig für Mann und Frau (bisher 15) gleich. Die Vielehe wird aufgrund strenger Bedingungen praktisch unmöglich gemacht. Die Frau kann künftig die Scheidung verlangen, was bisher vom Richter nur in Ausnahmefällen zugelassen wurde. (jk, D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 19.12. 2003)