Brüssel - Die Europäische Union macht eine Wende in ihrer Fischereipolitik. Mit dem Kabeljau soll erstmals eine durch Überfischung bedrohte Art dauerhaft geschützt werden. Die EU-Agrarminister billigten Freitagvormittag in Brüssel einen entsprechenden langfristigen Erholungsplan. Belgien enthielt sich.

Gegen die Stimmen von Deutschland und Schweden wurden die Fanghöchstmengen und nationalen Anteile für die Fischarten beschlossen, teilte die EU-Kommission mit. Deutschland und Schweden hatten deutlich gemacht, dass ihnen die Maßnahmen der Kommission nicht weit genug gingen. Sie hätten einen Fangstopp für Kabeljau befürwortet. Vor allem Frankreich und Belgien sei es gelungen, die Schutzmaßnahmen abzuschwächen.

Kompromisslösung

Wie aus den Delegationen verlautete, sollen die Kabeljau-Bestände in den EU-Gewässern jährlich wieder um 30 Prozent wachsen. Die Maßnahmen sollen 2004 beginnen. Der Plan blieb zwar hinter dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Dennoch werteten Experten in Brüssel den Beschluss als Meilenstein. "Der Preis ist es wert", sagte ein Diplomat. Gegner der Idee (Frankreich und Belgien) seien mit Zugeständnissen bei den Fangmengen und den nationalen Anteilen zufrieden gestellt worden.

Kernpunkte

Das sind die Kernpunkte des Beschlusses: In den für den Kabeljau typischen Gewässern dürfen die Flotten nur noch eine bestimmte Zahl von Tagen im Monat fischen. Die Stichproben auf den Schiffen werden erhöht, um besser kontrollieren zu können, dass die Höchstmengen je Land eingehalten werden. Von einer bestimmten Menge an darf Kabeljau nur noch - mit Voranmeldung - in bestimmten Häfen angelandet werden. Wenn bekannt, sollen Jungfisch- und Laichgebiete zeitweise für die Kutter gesperrt werden.

EU-Agrarkommissar Franz Fischler setzte mit dem Beschluss durch, dass künftig für andere bedrohte Fischsorten rasch Maßnahmen ergriffen werden können. Durch Überfischung in der Existenz gefährdet sind nach Angaben der Kommission zudem die Scholle, die Seezunge und die Krabbenart Kaisergranat. (APA/dpa)