Wien - SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter fordert nach wie vor eine namentliche Veröffentlichung der Einkommen von Managern im staatsnahen Bereich. Am Freitag hatte der Verfassungsgerichts ein Erkenntnis verkündet, nachdem der Rechnungshof (RH) Gehaltslisten zwar einsehen, aber Namen mit konkreten Bezügen nicht veröffentlichen dürfe. Kräuter meinte nun am Sonntag gegenüber der APA, die Steuerzahler müssten ein "Recht auf detaillierte und präzise Information" haben. Er will sich nun für eine Neuregelung stark machen, die eine Veröffentlichung zulässt.

Kräuter: "Ich stehe zu marktgerechten Bezügen für Spitzenmanager, aber der Steuerzahler muss ein Recht auf präzise und detaillierte Information haben. Ich werde bei der ersten Nationalratsdebatte am 28. Jänner 2004 eine Diskussion über eine Verfassungsbestimmung im Nationalrat anregen, die eine namentliche Veröffentlichung der einzelnen Spitzeneinkommen ohne Rücksicht auf den Datenschutz ermöglicht."

In Frage stehe die Berichtsmethode des RH auch angesichts der Zahlen zum Geschäftsführer der Österreich-Werbung. Vom RH wird in seinem Einkommensbericht für das Jahr 2001 eine Summe von 538.600 Euro angegeben. Seitens der Österreich-Werbung hatte es dazu am Samstag geheißen, offenbar seien darin auch Zahlungen nach Klagen eines früheren Geschäftsführers enthalten. Kräuter meint dazu, sollte sich tatsächlich herausstellen, dass hier "Klags- oder Vergleichszahlungen für einen Kurzzeitmanager aufgrund eines rechtswidrigen Vertragspfusches des EX-ÖVP-Wirtschaftsministers Hannes Farnleitners" verbucht seien, müsse die Berichtsmethode geändert werden. (APA)