Die Auswirkungen politischer Maßnahmen aus der Sicht von Arbeitnehmerinnen zu analysieren und zu bewerten ist der Zweck der AK-Frauenredaktion.

Die folgende Übersicht soll in Erinnerung rufen, was 2003 besonders bedeutsam für berufstätige Frauen war.
Screenshot Frauenredaktion

Bild nicht mehr verfügbar.

Pensionsreform 2003

Die Umsetzung der Pläne der Regierung hätte für Frauen mit typischen Berufsverläufen Pensionskürzungen von 40 Prozent bedeutet. Proteste von AK und ÖGB sowie Demonstrationen, an denen eine Million Arbeitnehmer/-innen teilnahmen, bewirkten immerhin Abänderungen: Die Pensionsreform wurde in letzter Minute entschärft durch die Begrenzung des maximalen Verlusts gegenüber der derzeitigen Regelung mit 10 Prozent. Wie lange dieser "Deckel" hält, ist allerdings ungewiss.

Umso wichtiger ist es, dass es bei der geplanten Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme (ASVG, Bauern, Gewerbetreibende, Beamte...) und der gleichzeitigen Einrich-tung eines individuellen "Pensionskontos" zu einer gerechten Bewertung von Kindererziehungszeiten, familiär bedingter Teilzeitarbeit und länger zurückliegender Beitragszeiten kommt.
Foto: APA/Gindl

Bild nicht mehr verfügbar.

Ladenöffnungszeiten

Die Landeshauptleute wurden ermächtigt, eine tägliche Öffnungszeit der Geschäfte an Werktagen zwischen 5 und 21 Uhr (samstags zwischen 5 und 18 Uhr) zu gestatten bzw. die maximale Wochen-Öffnungszeit von 66 Stunden auf 72 Stunden zu verlängern. Das bedeutet noch mehr Arbeit an den Rändern des Tages, noch mehr zerteilte Arbeitseinsatz-Zeiten und noch mehr geringfügige Beschäftigungen. 70 Prozent der im Handel Beschäftigten sind Frauen. In Oberösterreich hat der Landeshauptmann von seiner Möglichkeit zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten noch nicht Gebrauch gemacht.
Foto: APA/Gindl

Bild nicht mehr verfügbar.

Kinderbetreuung

Eine Mikrozensus-Erhebung ergab den Wunsch nach 90.000 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen in Österreich. Seit der Veröffentlichung dieser Zahlen wird der Ball, wer die Initiative zur Beseitigung dieses für die Frauenbeschäftigung so entscheidenden Mangels ergreifen soll, zwischen Bund und Ländern hin und hergespielt. Derzeitiger Stand: Die Zahlen werden von den auftraggebenden Politikerinnen angezweifelt und es soll eine neuerliche Bedarfsprognose durchgeführt werden.
Foto: APA/dpa/Grubitzsch
Gleichbehandlung

Im Zuge der Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes über Gleichbehandlung vorgelegt, der die Regelung der verschiedenen Formen von Diskriminierung (Geschlecht, Alter, Rasse, sexuelle Orientierung) in einem Gesetz vorsieht. Es ist zu befürchten, dass durch die Zusammenfassung verschiedener Materien in einem Gesetz die Sensibilisierung für Fragen der Geschlechterdiskriminierung in den Betrieben noch schwieriger werden wird.
Foto: Standard/Cremer

Bild nicht mehr verfügbar.

Eltern-Teilzeit

Durch eine Novellierung des Mutterschutzgesetzes und des Väter-Karenzgesetzes soll ein Anspruch auf Herabsetzung bzw. Veränderung der Arbeitszeit für Eltern bis zum 7. Lebensjahr des Kindes geschaffen werden. Leider ist der Anspruch auf Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmer/-innen beschränkt und ein ununterbrochenes Dienstverhältnis von mindestens 3 Jahren Voraussetzung. Damit sind drei Viertel der in Frage kommenden Eltern von diesem Anspruch ausgeschlossen.

Generell sind die Grundzüge der geplanten Regelung aber ein Fortschritt, weil zu erwarten ist, dass weniger Arbeitneh-mer/-innen gezwungen sind, ihr Dienstverhältnis deswegen aufzulösen, weil ihnen einerseits Teilzeitarbeit an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verweigert wird, andererseits aber Teilzeitarbeit die gesellschaftlich am ehesten akzeptierte Form des Vereinbarens von Beruf und Familie darstellt.

Bild: Elternteilzeit - Erwartete Inanspruchnahme, Stand Oktober 2003: Zahl der Beschäftigten, die die Bedingungen für eine Inanspruchnahme der Elternteilzeit erfüllen sowie Schätzung der zu erwartenden Zahl von Frauen und Männern, die Elternteilzeit in Anspruch nehmen werden.
Grafik: APA/Schulte-Holtey