Printmedien, Verlagshäuser und Einzelhandelsketten haben seit Jahresbeginn Zugang zur Fernsehwerbung in Frankreich. Ein entsprechendes Verbot, das zum Schutz der Medienvielfalt eingeführt worden war, musste aufgehoben werden, um das französische an das EU-Recht anzugleichen. Vom französischen Werbeverbot betroffen sind dagegen weiterhin die Kinofilme.

Laut einer französischen Regierungsverfügung hat die Presse seit dem 1. Jänner einen uneingeschränkten Zugang zur Werbung im Fernsehen. Das Verlagswesen dagegen kann in Kabel- und Satellitensendern Werbeminuten ankaufen. Die Einzelhandelsketten haben zunächst zu den Kabel und Satellitensendern Zugang, ab Jänner 2007 dann auch zu den übrigen TV-Anstalten.

"Vielfalt und Gleichgewicht"

Durch die neuen Bestimmungen werde die kulturelle Vielfalt und das Gleichgewicht der verschiedenen Medien beibehalten, meinte Kulturminister Jean-Jacques Aillagon. Es war der Pariser Regierung vor allem daran gelegen, den Werbemarkt für die Zeitungen und das Radio zu retten, indem ihnen ein Marktanteil vorbehalten wurde.

Der Filmsektor wurde ausgeschlossen, um das Überleben der französischen und europäischen Streifen gegenüber den US-amerikanischen Superproduktionen zu sichern.

"Exception franciase"

Am Freitag betonte das Kulturministerium erneut, dass man diese "exception franciase" beibehalten wolle. "Unser Europa fordert von uns, dass wir Hollywood fördern", hatte sich auch Premier Jean-Pierre Raffarin den Forderungen Brüssels widersetzt. Die EU-Kommission hat sich noch nicht über die französische Verfügung geäußert. (APA)