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Es schaut traurig aus für ein Zustandekommen des im Wahlkampf von Schüssel angekündigten bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes

foto: apa/EPA/PAUL HILTON
Wien - Auch bis zur am Mittwoch zu Ende gegangenen Begutachtungsfrist haben sich die Wogen zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und FPÖ nicht geglättet und die Enttäuschung der Opposition über den Regierungsentwurf für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz nicht in Begeisterung verwandelt.

Koalitions-Streit

Für die FPÖ ist es laut Ö1-Morgenjournal vom Donnerstag unabdingbar, dass der Tierschutz in die Verfassung komme, die Volkspartei legte sich dabei bis jetzt jedoch quer. Die Freiheitlichen wollen Käfighaltung für Legehennen im Gesetz verankern, die ÖVP will sich nur auf Verordnungen beschränken. Bezüglich Schächten spricht sich die FPÖ für ein Verbot aus, die ÖVP ist für freie Religionsausübung.

Grüne fordern Überarbeitung

Brigid Weinzinger von den Grünen präzisierte bei einer Pressekonferenz in Wien die Kritik ihrer Partei und präsentierte entsprechende Verbesserungsvorschläge. "Eine gründliche Überarbeitung ist nötig, wenn Bundeskanzler Wolfgang Schüssel mit seinem Entwurf nicht scheitern will", so die Grüne Tierschutzsprecherin.

In ihrer ausführlichen Stellungnahme wollen sich die Grünen um eine möglichst sachliche Kritik bemüht und sich an den Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens von 1996 sowie den geltenden Bestimmungen der Länder orientiert haben. Hauptdefizite sind laut Weinzinger u.a. die fehlende verfassungsrechtliche Verankerung nach dem Vorbild anderer Länder und die nicht vorgesehene Tieranwaltschaft. Ein Manko ortet die Politikerin auch im Umstand, dass einzelne Ländergesetze, etwa beim Verbot der Käfighaltung von Legehennen, strenger sind als der jetzige Entwurf.

Konkret bemängelte Weinzinger das fehlende Verbot des Verkaufs von Welpen in Tierhandlungen sowie Ausnahmen beim Bann von Elektroschock- und anderen Zwangsgeräten bei der Hundeausbildung - "Polizei und Bundesheer nehmen das Recht des Quälens für sich in Anspruch." Auch im landwirtschaftlichen Bereich vermissen die Grünen klare gesetzliche Regelungen - etwa für Legehennen oder Vollspaltböden, aber auch bei Verordnungen, die an und für sich untersagte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung möglich machen könnten.

Im projektierten Tierschutzrat sieht die Politikerin ein "zahnloses Alibi-Gremium", das eine schlagkräftige Tieranwaltschaft mit Parteienrecht und Akteneinsicht nicht einmal ansatzweise ersetzen könne. Und schließlich könnten bei Umsetzung des Entwurfs nicht rechtskonforme Tierhaltungen ad infinitum weitergeführt werden - sofern die Anlagen nicht umgebaut werden. Weinzinger: "Das Besitzstandsrecht ist hier oberstes Prinzip."

"Man wird sehen, wie ernst es der Bundeskanzler mit dem Tierschutz nimmt", urgierte die Grüne eine Überarbeitung des Gesetzes. Der entsprechende Unterausschuss des Parlaments wird am Freitag nächste Woche wieder zu einer Sitzung zusammentreten. Weinzinger glaubt allerdings nicht, dass bis dahin ein neuer Entwurf vorliegen wird: "Wenn man es seriös macht, dann dauert das einige Zeit."

SPÖ vermisst zentrale Elemente

Kritik übte auch SPÖ-Tierschutzsprecherin Ulli Sima per Aussendung: "Der Entwurf hat die zentralen Elemente einer modernen Tierschutzgesetzgebung, wie etwa die Regelungen im Nutztierbereich, ausgespart." Sie befürchtet eine Nivellierung nach unten. Sima forderte erneut ein strenges Bundestierschutzgesetz und die Umsetzung aller Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens. (APA/red)