Assoziationsvertrag als Beitrittserleichterung
Der am 1. Jänner 1964 in Kraft getretene Assoziationsvertrag mit der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sollte der Türkei einen späteren Beitritt erleichtern. Den Maßstab dafür, ob ein Land die Bedingungen für einen Beitritt erfüllt, legten die EU-Staaten 1993 in Kopenhagen fest. Diese Kriterien wie Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit gelten bis heute. In Luxemburg wurde die Türkei 1997 zur Europakonferenz eingeladen, wo sich die EU-Staaten sowie "diejenigen europäischen Staaten zusammenfinden, die für einen Beitritt in Frage kommen..." Zwei Jahre später setzte der EU-Gipfel von Helsinki die Türkei auf die Liste der Kandidatenstaaten.
Attest für fortschreitenden Reformkurs
Bei den folgenden Treffen attestierten die EU-Regierungen immer wieder, dass die Türkei mit ihrem Reformkurs voran- und damit dem Beitritt näherkomme. Für die Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen wird die EU-Kommission im Herbst einen neuen Bericht vorlegen. In der letzten Fassung vom Oktober sah die Behörde die politischen Bedingungen für einen Beitritt noch nicht voll erfüllt. Ungeachtet aller Reformen verwies die Kommission dabei unter anderem auf eine immer noch zu starke Rolle des Militärs in der türkischen Politik. Kritisiert wurden auch noch bestehende Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der Religionsfreiheit sowie beim Zugang zu Rechtsmitteln.
Bedeutung des Zypern-Konflikts