Wien - Am Ende habe man sich auf ein "kürzeres und leichteres Kopftuch" geeinigt, erzählt Carla Amina Baghajati, Sprecherin der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGIÖ): Ein Kom- promiss zwischen Haarbedeckungsbedürfnis und Sicherheitsgewährung der muslimischen Schülerinnen einer österreichischen Modeschule beim Bedienen einer Bügelmaschine.

Die Kopftuchzipfel könnten sich in der Maschine verfangen, hatte eine der Lehrerinnen argumentiert. Die "kreative Lösung" des Problems, das "Kopftuch light", sei der Modeschule durchaus würdig gewesen, betont Baghajati. Auch allgemein beschreite man in Österreich den "Weg der Vernunft": Laut Staatsgesetz aus dem Jahr 1912, welches 1979 Grundlage der Anerkennung der islamischen Glaubensgemeinschaft war, stehe der Religion "innere Autonomie" zu.

Achtung der Selbstbestimmung

Das Ja zum Kopftuch als "politisches Symbol des Glaubens" sei ein Ausfluss dessen und könne durch kein anderes Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Dabei sei jedoch die "Achtung der Selbstbestimmung" zu beachten: Selbst im Islamunterricht dürften Schülerinnen nicht zur Haarbedeckung gezwungen werden, betont Baghajati; für freiwillige Kopftuchträgerinnen jedoch erhofft sie vom neuen Antidiskriminierungsgesetz Schützenhilfe. (bri, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 19.1.2004)