Wien - Österreich wäre im Fall eines Gefängnisbaus in Rumänien für die dortigen Haftbedingungen mitverantwortlich. Für Heinz Mayer vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien müsste auf jeden Fall sicher gestellt werden, "dass der Betreffende in dem Staat aus dem er kommt einer menschenrechtkonformen Behandlung unterzogen wird". Andernfalls drohe eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erklärte Mayer.

"Gleiche Standards"

Auch für Mayers Kollegen Bernd-Christian Funk muss sicher gestellt werden, "dass der Strafvollzug im Wesentlichen den gleichen Standards entspricht" wie in Österreich. Auch bei im Ausland abgehaltenen Strafverfahren gegen in Österreich straffällig gewordene Täter trage Österreich eine "Grundrechtsmitverantwortung". Zur Überprüfung könne man beispielsweise eine bilaterale Kommission einsetzen, schlägt Funk vor. Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan des Justizministeriums haben weder Funk noch Mayer - immer vorausgesetzt, dass die Menschenrechts-Standards garantiert werden können. Funk ist aber insgesamt skeptisch und spricht von einer unguten Signalwirkung.(APA)