"Gleiche Standards"
Staat & Justiz
Gefängnis in Rumänien: "Ungute Signalwirkung"
Experten betonen Grundrechts- Mitverantwortung
Wien - Österreich wäre im Fall eines Gefängnisbaus in
Rumänien für die dortigen Haftbedingungen mitverantwortlich. Für
Heinz Mayer vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni
Wien müsste auf jeden Fall sicher gestellt werden, "dass der
Betreffende in dem Staat aus dem er kommt einer
menschenrechtkonformen Behandlung unterzogen wird". Andernfalls drohe
eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, erklärte Mayer.
Auch für Mayers Kollegen Bernd-Christian Funk muss sicher gestellt
werden, "dass der Strafvollzug im Wesentlichen den gleichen Standards
entspricht" wie in Österreich. Auch bei im Ausland abgehaltenen
Strafverfahren gegen in Österreich straffällig gewordene Täter trage
Österreich eine "Grundrechtsmitverantwortung". Zur Überprüfung könne
man beispielsweise eine bilaterale Kommission einsetzen, schlägt Funk vor. Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Plan des
Justizministeriums haben weder Funk noch Mayer - immer vorausgesetzt,
dass die Menschenrechts-Standards garantiert werden können. Funk ist
aber insgesamt skeptisch und spricht von einer unguten Signalwirkung.(APA)