Tag zwei der Plädoyers im Kaprun-Prozess: Die Anwälte verlangen Freisprüche und werfen der Staatsanwältin mangelnde Objektivität vor. Das Urteil in einem an Pannen reichen Prozess soll am 19. Februar gesprochen werden.

Salzburg – "Freispruch wegen erwiesener Schuldlosigkeit." Die Verteidiger der Beschuldigten beim Kaprun-Prozess wollen von einer schuldhaften Fahrlässigkeit ihrer Mandanten im Zusammenhang mit dem Seilbahnbrand von Kaprun nichts wissen. Wolfgang Brandstetter, Verteidiger des technischen Direktors der Gletscherbahnen Kaprun, formulierte es am Mittwoch, dem zweiten Tag der Schlussvorträge – wohl auch stellvertretend für die anderen Angeklagten – so: "Bei Großkatastrophen kommt es immer wieder zu einer unglückseligen Verkettung von Kausalvorgängen".

Plädoyer für 15 der 16 Angeklagten

Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat hatte am Dienstag in ihrem Plädoyer für 15 der 16 Angeklagten eine Strafe im Sinne der Anklage gefordert. Die Mitarbeiter der Gletschbahnen, von Erzeugerfirmen und dem Verkehrsministerium müssen sich seit Juni 2002 wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst beziehungsweise wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Einzelrichter Manfred Seiss verantworten. Bei dem Brand im Stollen der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn sind 155 Menschen ums Leben gekommen.

Seiss wird in dem für 19.Februar in Aussicht gestellten Urteil zwischen zwei grundsätzlich differenzierenden Interpretationen der diversen Gutachten zu entscheiden haben. Die Anklagebehörde und die Anwälte der Hinterbliebenen gehen von "Fahrlässigkeit" und der "Vermeidbarkeit der Katastrophe" aus.

Feuer als Risiko

"Auch wenn man beim Verfahren versuchte uns weiszumachen, Brand sei kein Risiko, weil es schon 100 Jahre in einer Seilbahn kein Feuer gegeben habe, so ist Brand immer ein Risiko", fasste etwa Privatbeteiligten-Anwalt Johannes Stieldorf seine Sicht der Schlamperei und Schluderei bei Planung, Prüfung und Revision zusammen.

Naturgemäß anders sehen das die Verteidiger. Sie meinen, vor allem unter Hinweis auf das nach dem Ausscheiden des Hauptgutachters Anton Muhr erstellte neue Gutachten, dass der Produktionsfehler im brandauslösenden Heizlüfter für die Angeklagten nicht erkennbar gewesen sei. Der letzten Endes ausschlaggebende Riss in der Aufhängung des Heizsterns im Gerät wäre technisch nicht erklär- oder berechenbar gewesen.

Vorwürfe

Als Anwalt eines der Hauptangeklagten warf Brandstetter der Staatsanwältin in diesem Zusammenhang "mangelnde Objektivität" vor. Sie habe die Anklage nicht entsprechend den Erkenntnissen aus den Sachverständigengutachten modifiziert sondern nur auf die Expertise des ehemaligen Sachverständigen Muhr aufgebaut.

Dessen Arbeit wurde dann einmal mehr von Wilfried Haslauer heftig kritisiert. Haslauer, der bei den Landtagswahlen am 7. März als designierter Nachfolger von VP-Landeshauptmann Franz Schausberger in den politischen Ring steigt, wirft Muhr schlampigen Umgang mit Beweismitteln vor. Dieser habe Material ohne jede Sicherung gelagert. "Die Veränderung dieser Beweismittel ist durch Lichtbilder dokumentiert".

"Schlampige" Voruntersuchungen

Ähnlich wie Haslauer ging auch Peter Lechenauer, Verteidiger eines leitenden Mitarbeiters des Seilbahnerzeugers Swoboda, mit den "unglaublich schlampigen" Voruntersuchungen hart ins Gericht: "Es ist unter jeder Kritik, was bei den Voruntersuchungen geschah." Eine objektive Spurensicherung liege nicht vor. Lechenauer fragt sich auch, warum sich niemand von Siemens auf der Anklagebank befinde. Seine Interpretation: "Siemens hat interveniert." Das Unternehmen sollte nicht mit dem Verfahren in Zusammenhang gebracht werden, mutmaßt der Anwalt.

Neben den Vorwürfen gegen die Staatsanwältin und die Kritik an den Voruntersuchungen, versuchte Brandstetter in seinem Plädoyer auch auf ein grundsätzliches Problem von Verfahren dieser Dimension einzugehen: Die Anklagebehörde sei von den heutigen Erfahrungswerten ausgegangen und nicht vom Wissenstand vor der Katastrophe. Die auf den Erfahrungen des Unglücks von Kaprun aufbauenden neuen Sicherheitsnormen würden aber erst jetzt Gültigkeit haben. Man dürfe sie nicht als Maßstab für die Beschuldigten nehmen.

Normen für die Zukunft

Es sei eine schmerzliche Erkenntnis, dass aus den Katastrophen von heute oft die Sicherheitsnormen von morgen würden. Das Brandinferno von Kaprun sei auch dafür ein typisches Beispiel: Erst seit dem Jahr 2003 sei eine periodische brandschutztechnische Überprüfung von Seilbahnen durch externe Sachverständige in Österreich vorgesehen. (dog, neu, DER STANDARD Printausgabe 22.1.2004)