Wien- Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) war bereits im letzten Sommer bei der Präsentation des steuerrechtlichen Prüfberichtes zur Finanzierung der Grasser-Homepage über die tatsächliche Höhe der IV-Spende informiert. Gestern war ja bekannt geworden, dass diese nicht 175.000, sondern 283.000 Euro betrug. Am Ergebnis der Prüfung durch die Finanzbehörden ändere sich dadurch freilich nichts, sagte die Sprecherin von Finz.

Die Finanzbehörden hätten den vollen Betrag gekannt und auf Grund dieses Betrages geprüft, hieß es. Finz habe selber auch nie einen konkreten Betrag genannt, da er an das Steuergeheimnis gebunden sei.

Bei der steuerrechtlichen Überprüfung vom Juli 2003 gab Finz an, es würden "keinerlei steuerrechtliche Verfehlungen" vorliegen. Weder Finanzminister Karl-Heinz Grasser noch der von der Industriellenvereinigung geförderte "Verein zur Förderung der New Economy" unterlägen der Steuerpflicht. Der Verein wurde von den Finanzbehörden damals zwar als nicht gemeinnützig eingestuft, weshalb theoretisch Zuwendungen der IV schenkungssteuerpflichtig gewesen wären. Sie seien es im speziellen Fall aber doch nicht, weil sie "weder Schenkung noch freiwillige Zuwendung" gewesen wären, hieß es damals. Es habe nämlich der Schenkungswille der IV gefehlt. (APA)