Die Finanzbehörden hätten den vollen Betrag gekannt und auf Grund dieses Betrages geprüft, hieß es. Finz habe selber auch nie einen konkreten Betrag genannt, da er an das Steuergeheimnis gebunden sei.
Inland
Finz wusste über höhere IV-Spende Bescheid, das ändere aber nichts
Die steuerrechtliche Prüfung sei auf Grund des vollen Betrages durchgeführt worden
Wien- Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) war bereits im
letzten Sommer bei der Präsentation des steuerrechtlichen
Prüfberichtes zur Finanzierung der Grasser-Homepage über die
tatsächliche Höhe der IV-Spende informiert. Gestern war ja bekannt
geworden, dass diese nicht 175.000, sondern 283.000 Euro betrug. Am
Ergebnis der Prüfung durch die Finanzbehörden ändere sich dadurch
freilich nichts, sagte die Sprecherin von Finz.
Bei der steuerrechtlichen Überprüfung vom Juli 2003 gab Finz an,
es würden "keinerlei steuerrechtliche Verfehlungen" vorliegen. Weder
Finanzminister Karl-Heinz Grasser noch der von der
Industriellenvereinigung geförderte "Verein zur Förderung der New
Economy" unterlägen der Steuerpflicht. Der Verein wurde von den
Finanzbehörden damals zwar als nicht gemeinnützig eingestuft, weshalb
theoretisch Zuwendungen der IV schenkungssteuerpflichtig gewesen
wären. Sie seien es im speziellen Fall aber doch nicht, weil sie
"weder Schenkung noch freiwillige Zuwendung" gewesen wären, hieß es
damals. Es habe nämlich der Schenkungswille der IV gefehlt. (APA)