Kassel - Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Kassel können moslemische Frauen für ihren Pass auch ein Foto mit
Kopftuch einreichen. Bedingung sei allein, dass die Frau auf dem Foto
"zweifelsfrei" erkennbar sei, heißt es in dem am Mittwoch bekannt
gegebenen Beschluss. Eine Bescheinigung der Religionsgemeinschaft,
dass der jeweilige Glaube nur ein Foto mit Kopftuch zulasse, können
die Behörden demnach nicht verlangen.
Fallbeispiel
Damit verpflichtete das Gericht die Stadt Kassel, einer
eingebürgerten früheren Türkin ihren vorläufigen Pass auch mit dem
Kopftuch-Foto auszustellen. Die Stadt hatte dies abgelehnt, weil das
Passrecht ein Foto ohne Kopfbedeckung verlange. Zwar seien Ausnahmen
aus religiösen Gründen möglich, doch lasse sich aus dem Koran keine
allgemeine Regel ableiten, sich nicht ohne Kopfbedeckung in der
Öffentlichkeit zu zeigen. Daher sei eine Bescheinigung der jeweiligen
Religionsgemeinschaft nötig.
Verstoß gegen Gebote Allahs
Dem Verwaltungsgericht reichte es dagegen aus, dass es eine
entsprechende religiöse Lehrmeinung gibt. Die Antragstellerin habe
glaubhaft dargelegt, dass sie diese Ansicht Teile und nach eigener
Überzeugung gegen die Gebote Allahs verstoße, wenn sie sich ohne
Kopftuch fotografieren lasse. Eine Bescheinigung sei daher nicht
nötig, denn das Grundrecht der Religionsfreiheit stehe jeder und jedem zu, auch
ohne formelle Bindung an eine Religionsgemeinschaft. Weil die Frau
auf dem Foto auch mit Kopftuch klar zu erkennen sei, stünden auch
Sicherheitsinteressen einem entsprechenden Pass nicht entgegen. Gegen
den Beschluss kann die Stadt noch Beschwerde beim Hessischen
Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (APA)