Wien - Der Nationalrat hat am Donnerstag mit einem einstimmigen Gesetzesbeschluss die künstliche Befruchtung auf Krankenschein ausgeweitet. Schwerpunkte der Novelle zum In-Vitro-Fertilisations-Fonds-Gesetz sind die Ausweitung der Anspruchsberechtigten auf privat versicherte Personen und die Einbeziehung weiterer Sterilitätsursachen. Mit der Gesetzesänderung werden nach Auskunft der Regierungsparteien zehn Prozent mehr Frauen eine künstliche Befruchtung auf Krankenschein erhalten können.

Die künstliche Befruchtung sei ein "sehr, sehr teures Unterfangen", hieß es. Daher sollte dieser Weg nicht nur ein "Privileg der Reichen" sein. Schließlich gebe es in Österreich 30.000 Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.

Unfruchtbarkeit und psychisches Leid

Gesundheits- und Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (V) betonte, die Novelle habe "nichts mit der Kinderzahl zu tun". "Wenn die medizinischen Möglichkeiten gegeben sind, und der medizinische Fortschritt macht hier vieles möglich, was vor wenigen Jahrzehnten nicht auszudenken war, dann sollten alle in den Genuss dieser Maßnahme kommen, und nicht nur jene, die sich das leisten können." Schließlich könne Unfruchtbarkeit bei den betroffenen Frauen zu starkem psychischen Leid führen. (APA)