Laibach - Slowenien wehrt sich gegen die von allen
EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Irlands angekündigten
Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Laibacher
Regierung beschloss am Donnerstag, diesbezüglich nach dem "Prinzip
der Gegenseitigkeit" vorzugehen. Somit wird der slowenische
Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus jenen EU-Staaten abgeschottet, die
slowenischen Bürgern die Arbeitnehmerfreizügigkeit verwehren. Die
slowenische Gegenmaßnahme gilt somit auch für Österreich.
Sicherheitsklausel
Keine Beschränkungen sieht die slowenische Regierung für
Arbeitnehmer aus den anderen Beitrittsländern vor. Man werde die
Situation am Arbeitsmarkt aber genau beobachten und im Fall von
"Störungen" - einem Zufluss von vielen Arbeitnehmern aus einem
bestimmten Beitrittsland - Gebrauch von der Sicherheitsklausel
machen. Alle Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern müssen daher bei
der slowenischen Arbeitsmarktverwaltung für statistische Zwecke ein
Formular ausfüllen. Slowenien ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von
70 Prozent des EU-Durchschnitts das wohlhabendste der acht mittel-
und osteuropäischen Beitrittsländer.
Für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern mit Ausnahme Maltas
und Zyperns hat der Nationalrat in Wien am gestrigen Mittwoch eine
siebenjährige Übergangsfrist beschlossen. Die slowenische Regierung
teilte heute weiter mit, die Frage des Zugangs zu den Arbeitsmärkten
im Fall Italiens und Österreichs mit bilateralen Vereinbarungen
klären zu wollen. (APA/STA)