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Die vor drei Jahren verkauften "Internet- Zwillinge" Belinda (li.) und Kimberly könnten bald wieder in der Obsorge ihrer Mutter sein.
Foto: Reuters
Jefferson City - Die Vorgeschichte zu diesem Aufsehen erregenden Urteil des Obersten Gerichts von Missouri erregte vor drei Jahren weltweites Interesse: Im Dezember 2001, kurz nach ihrer Geburt, waren die Mädchen Kimberley und Belinda von ihrer leiblichen Mutter Tranda Wecker über Internet zur Adoption angeboten und doppelt vermittelt worden. Zuerst kamen die später als "Internetzwillinge" bekannt gewordenen Mädchen zu einem kalifornischen Ehepaar, das 6000 Dollar (damals rund 6600 Euro) dafür bezahlte. Kurz darauf nahm Wecker diesem Ehepaar die Mädchen unter einem Vorwand wieder weg und übergab sie dem britischen Ehepaar Alan und Judith Kilshaw, das 12.000 Dollar geboten hatte.

"Beziehungsprobleme"

Nach längerem juristischen Tauziehen annullierte ein US-Richter die Adoption, Kimberley und Belinda wurden in die USA zurückgebracht. Ein Gericht verurteilte Tranda Wecker zu einer bedingten Haftstrafe von drei Jahren und entzog ihr das Sorgerecht. Für die Zwillinge wurden Pflegeeltern bestimmt.

Diese Entscheidung sei falsch gewesen, urteilte das Oberste Gericht von Missouri am Dienstagabend. Es gebe keine Grundlage für einen derart drastischen Schritt, hieß es zur Begründung. Der Fall wurde zurück an eine niedrigere Instanz verwiesen, die leibliche Mutter und der leibliche Vater erheben Anspruch auf das Sorgerecht.

Für die österreichische Gerichtsbarkeit, erläuterte dazu Michael Stormann vom Justizministerium, wäre auch in so einem Fall das Wohl der Kinder oberstes Beurteilungskriterium. Demnach wäre die strafbare Handlung der Mutter wohl ein Indiz dafür, dass sie ein für die Kinder schädliches Desinteresse an ihnen hat, das Vergehen an sich wäre aber kein zwingender Grund, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. (DER STANDARD, Printausgabe 01.04.2004)