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Der Vorsitzende des Schiedsgerichts für die Präsidentenwahl, Ludwig Adamovich, erklärt im Gespräch mit Barbara Tóth, wie er den Streit zwischen ÖVP und SPÖ um Wahlgeschenke wie Minzbonbons und Mannerschnitten klären wird - und ob er das für kindisch hält.

montage: derStandard.at (fotos: reuters, archiv)
Standard: Herr Adamovich, wann wird das Schiedsgericht über die Minzbonbon-Klage der ÖVP entscheiden?

Adamovich: Wir treten am Mittwoch nächste Woche zusammen. Wir werden eine Bestandsaufnahme durchführen und den Sachverhalt klären. Dazu wollen wir auch einen Sachverständigen beiziehen. Da die Zeit drängt, soll die Entscheidung bis Ende nächster Woche fallen.

Standard: Wie geht es Ihnen grundsätzlich damit, dass Sie sich mit Minzbonbons und Mannerschnitten beschäftigen müssen?

Adamovich: Wenn im Fairnessabkommen eine solche Thematik vorgesehen ist - und das ist sie -, dann muss sich das Schiedsgericht damit beschäftigen. Außerdem wird Mittwoch auch ein weiterer Antrag vorliegen, vonseiten der SPÖ, und da geht es offensichtlich um etwas anderes. Wir werden kommenden Mittwoch also beide Klagen behandeln.

Standard: Mit Verlaub, aber sind solche Beschwerden nicht ein wenig kindisch?

Adamovich: Das Schiedsgericht gibt den Parteien immerhin die Möglichkeit, Dampf abzulassen. Außerdem wird in der Frage der Minzbonbons behauptet, dass es um Tausende Stück geht. Wenn das wahr ist, ist der Aufwand, den die Partei damit hatte, natürlich beträchtlich.

Standard: Geht Ihnen im Wahlkampf, wie vielen Beobachtern, auch die inhaltliche Auseinandersetzung ab?

Adamovich: Ich habe dazu natürlich eine Meinung, aber die will ich lieber nicht sagen. Da ich dem Schiedsgericht angehöre, ist es besser, solche Wertungen beiseite zu lassen.

Standard: Und was passiert eigentlich mit den Wahlgeschenken, sofern sie dem Fairnessabkommen nicht entsprechen?

Adamovich: Mit den Minzbonbons? Das ist dann Sache derer, die sie hergestellt haben.

Standard: Wissen Sie schon, wen Sie wählen?

Adamovich: Kein Kommentar. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.4.2004)