"Oscar-Verleihung" für Österreichs Berater und IT-Dienstleister im Linzer Design Center - Aus über 150 eingereichten Arbeiten gingen insgesamt 18 glückliche Gewinner hervor
Redaktion
,
Mehr als 400 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Medien wohnten kürzlich der feierlichen Prämierung des österreichischen und internationalen Beratungs- und IT-Dienstleistungspreises - dem Constantinus -, einer Gala im Linzer Design Center, bei.
Der Constantinus wurde vom Fachverband für Unternehmensberatung und IT im Jahr 2003 ins Leben gerufen, um die Berateraffinität in Österreich zu steigern und die Akzeptanz für Beraterleistungen zu fördern.
Immense Entwicklung
Die Branche hat in den letzten 14 Jahren eine immense Entwicklung durchgemacht. Waren es 1990 noch 3535 EDV Unternehmen und 1510 Unternehmensberater, wurden im Jahr 2003 bereits 25.400 IT-Dienstleistungsunternehmen und 8255 Unternehmensberatungsunternehmen gezählt, die im IT-Dienstleistungs- und Unternehmensberatungs-Markt rund sieben Mrd. Euro umgesetzt haben.
Aus über 150 eingereichten Arbeiten gingen insgesamt 18 glückliche Gewinner hervor. Über den ersten Platz in der Rubrik Management Consulting, freute sich Andreas Christalon, der das Unternehmen Hutchison 3 G bei seinem UMTS Launch beraterisch unterstützte. In der Kategorie IT wurde das Lkw-Maut-Projekt des Raiffeisenzentrums zum Sieger auserkoren. Im Bereich Kommunikation und Netzwerke heimste das Team4eTechnologyAndManagement für MetroNet Cooper Optics den ersten Platz ein. Das beste Personal- und Trainingsprojekt wurde von der Impulswerkstatt Ziegler und Lehner für Marionnaud Österreich erarbeitet. Config Works Informationssysteme & Consulting wurden mit ihrem digitalen Einkaufsberater für
Geizhals.at
zum Jungunternehmer ernannt. Den Constantinus Europe erhielt WoeberManagementConsulting für die Reorganisation der Universität von Kosovsko Mitrovica. (Geraldine Petzer, DER STANDARD, Printausgabe, 10./11./12.4.2004)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.