In den Betrieben können die Mitarbeiter an bis zu drei dafür organisierten Tagen zur Wahl gehen. Wahltag und -ort wurden laut AK mit den jeweiligen Betriebsräten und Personalvertretern vereinbart und auf die betrieblichen Erfordernisse abgestimmt. In vielen Betrieben, wo am Wochenende gearbeitet wird, kann auch am Wochenende gewählt werden. Briefwähler können ihre Stimme entweder per Post (auf AK-Kosten) oder in einem der fünf öffentlichen Wahllokale abgeben.
Bei der vorigen Wahl im Jahr 2000 kam die FSG auf 64,1 Prozent der Stimmen und erreichte 118 von 180 Mandaten. Der ÖAAB-Christliche Gewerkschafter erzielte 16,6 Prozent (30 Mandate), die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) 8,7 Prozent (16 Mandate), und die Liste "Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / Unabhängige GewerkschafterInnen" (AUGE/UG) 4,8 Prozent (acht Mandate).