Wien - Justizminister Böhmdorfer will den Adoptionshandel, der Ausländern einen leichtern Zugang zur Staatsbürgerschaft ermöglicht, bekämpfen: Die Adoption Erwachsener soll erschwert werden. Eine diesbezügliche Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) soll am Dienstag vom Ministerrat beschlossen werden, berichtet die "Kronen-Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). ****

Künftig soll bei einer Adoption eines Erwachsenen nachgewiesen werden müssen, dass es eine fünf Jahre dauernde häusliche Gemeinschaft zwischen den Adoptiveltern und dem Ausländer gab, also ein "Eltern-Kind-Verhältnis".

Österreicher, die Ausländer an Kindes statt annehmen, bekommen bis zu 6.000 Euro, so die "Kronen-Zeitung". Die Zahl der Adoptionen ausländischer Erwachsener nehme stark zu. "Die Vermittlung von erwachsenen 'Adoptivkindern' wird gewerbsmäßig betrieben", erklärt Böhmdorfer. "Nach der Adoption haben diese Ausländer bessere Voraussetzungen, die österreichische Staatsbürgerschaft rasch zu bekommen."

Außerdem steht eine Reform des Erbschaftsrechts auf der Tagesordnung der Regierungssitzung: Das mündliche Testament wird wegen Missbrauchsgefahr abgeschafft, kinderlose Witwen erhalten künftig neben zwei Dritteln der Erbschaft auch das, was derzeit Nichten und Neffen zusteht - und eine Vaterschaft soll auch nach dem Tod mittels Gentest festgestellt werden können, wenn es Erbansprüche gibt. (APA)