Wien - In der Wiener Finanzverwaltung wurde eine Beförderung gestoppt, weil die betreffende Beamtin in einer Datenbank den Status von Finanzakten abgefragt hatte. Dies sei an sich ein zulässiger Vorgang, der unter dem Grundsatz der Bürgerfreundlichkeit laufend durchgeführt werde, erklärt Finanz-Personalvertreter Klaus Platzer: Wenn jemand wissen will, ob ein ihm zustehender Rückzahlungsbetrag bereits dem Konto gutgeschrieben wurde oder ob die Steuererklärung überhaupt eingegangen sei, gebe es keine Bedenken, eine solche Auskunft zu erteilen.

Vertrauliche Akteninhalte könnten ohnehin nur von den zuständigen Sachbearbeitern eingesehen werden. Zwei Beamten wurde dennoch die Abfrage von - nach Darstellung der Personalvertretung - gar nicht sensiblen Daten zum Karrierehindernis.

In der Personalverwaltung heißt es, dass der Anschein genügt: "Mit der unzulässigen Abfrage interner Datenbanken ist jedenfalls ein enormer Vertrauensverlust des Dienstgebers verbunden." Wann immer ein Beamter ohne unmittelbare dienstliche Veranlassung über einen Steuerpflichtigen Auskünfte einholt, "wird der Betroffene zum Verdachtsfall" - und das hemme "auch zur Erzielung von Beispielwirkungen" Beförderungen oder auch die "Vergabe von Ehrenzeichen". (cs/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.5.2004)