Bern - Gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz sollen ihre PartnerInnenschaft beim Zivilstandsamt registrieren lassen können. Die zweite Parlamentskammer, der Ständerat, stimmte am Donnerstag als Zweitrat dem neuen Bundesgesetz zu. Ein Rückweisungsantrag wurde mit 25 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Eheähnliche Rechte und Pflichten

Mit der Registrierung können zwei Männer oder zwei Frauen ihre Beziehung samt gegenseitigen Rechten und Pflichten rechtlich absichern. Namentlich im Erbrecht, der beruflichen Vorsorge, im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht werden sie Ehepaaren gleichgestellt.

Im Gegensatz zu Ehegatten behalten registrierte Partner ihre gesetzlichen Namen; ihre Kantons- und Gemeindebürgerrechte bleiben unberührt. Für ausländische Partnerinnen und Partner gelten die gleichen Aufenthaltsrechte wie für Ehegatten aus dem Ausland.

Unbegründete Befürchtungen

Auch wenn nur eine Minderheit der Bevölkerung in homosexuellen Beziehungen lebe, gelte es, den Willen dieser Menschen zu respektieren, erklärte Dick Marty (FDP) Sprecher der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK), in der Debatte.

Befürchtungen, dass die registrierte PartnerInnenschaft die Familie oder die Ehe bedrohen könnte, seien unbegründet. Ausschliesslich Personen gleichen Geschlechts könnten eine eingetragene PartnerInnenschaft eingehen. Beim Unterhalt von Kindern aus früheren Beziehungen müssen sich eingetragene PartnerInnen unterstützen.

Keine Adoptionen

Die homosexuellen Paare dürfen aber weder gemeinsam Kinder adoptieren noch die Fortplanzungsmedizin in Anspruch nehmen. Der Nationalrat hatte das Adoptionsrecht im Dezember mit 111 zu 72 Stimmen abgelehnt. In der ständerätlichen Kommission sei dieses Thema nicht einmal angeschnitten worden, berichtete Marty.

Zwistigkeiten

Der Christdemokrat Simon Epiney (CVP) bezeichnete die Vorlage als Spiel mit dem Feuer und beantragte Rückweisung an die Kommission. In wesentlichen Punkten sei es eine treue Kopie des Eherechts. Komme es zum Referendum, hätten Exremisten leichtes Spiel. Ehen von Homosexuellen würden vom Volk nicht goutiert.

Gleichgeschlechtliche Paare müssten ihre Beziehung mittels Verträgen absichern, forderte Epiney. Justizminister Christoph Blocher wandte ein, dass solche Verträge eine Beziehung lediglich nach innen regeln könnten. Dagegen schrieben sie das Verhältnis des Paares gegenüber Dritten und dem Staat nicht fest.

Die Verbände von Lesben und Schwulen freuten sich über den Entscheid des Ständerates. Es sei zu hoffen, dass letzte Differenzen noch in der Sommersession ausgeräumt würden. (APA/sda)