Mit diesem Instrument kann sich der ORF-Gebührenzahler beim Bundeskommunikationssenat beschweren, wenn er die Berichterstattung des ORF für nicht objektiv und ausgewogen hält. Bisher waren für eine solche Beschwerde 300 Unterschriften nötig. In einer Novelle des ORF-Gesetzes soll die Anzahl nun auf 50 Unterschriften reduziert werden.
Böhmdorfer bezeichnete eine Beschlussfassung im Ministerrat kommenden Dienstag als möglich, betonte aber, auch wenn die Materie auch erst in der Regierungssitzung in der Woche darauf beschlossen würde, ginge sich noch eine parlamentarische Behandlung vor der Sommerpause des Hohen Hauses aus.
Böhmdorfer: Schritt zu Mitkontrolle der Bevölkerung
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) betonte im APA-Gespräch, dass es in Sachen KommAustria vergangene Woche zu einem Stillstand der Verhandlungen mit dem Koalitionspartner gekommen sei. Nun habe sich die Volkspartei jedoch auf die FPÖ zubewegt und man habe diesen Kompromiss schließen können. Bisher hatte sich die ÖVP stets geweigert, die Anzahl der für eine Popularbeschwerde nötigen Unterschriften zu verringern.
Die Anzahl von 300 Unterschriften, die ja jeweils nur von einem Lizenznehmer, also nur von einem Mitglied eines Haushalts, geleistet werden könne, habe sich in der Vergangenheit aus Sicht der FPÖ aber als "große Hürde" erwiesen. Nun mache man sicher "einen großen Schritt in Richtung Mitkontrolle der Bevölkerung", betonte Böhmdorfer.
Medienbehörde überwacht, ob ORF Werbebestimmungen einhält
Kern der Novelle, für die die Regierungsparteien am Samstag grünes Licht gegeben haben, ist eine neue Aufsicht über den ORF. Demnach soll künftig die Medienbehörde überwachen, ob sich der ORF an die gesetzlichen Werbebestimmungen hält. Tut er das ihrer Ansicht nach nicht, kann sie Anzeige beim Unabhängigen Bundeskommunikationssenat (BKS) erstatten. Nur dieser unabhängige Senat ist befugt, über mögliche Gesetzesverletzungen des ORF zu entscheiden. Damit erhält die dem Bundeskanzler unterstellte Medienbehörde ein Anzeigerecht.