Völkerrechtler widerspricht
"Das ist nichts Neues", so Schreuer zum gestrigen Entscheid des US-Höchstgerichts, dass US-Gerichte im Rechtsstreit um die Klimt-Bilder zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich zuständig sind. "Bei dem vorliegenden Entscheid geht es nicht um eine territoriale Ausweitung der Zuständigkeit der US-Gerichte". Die Zuständigkeit für Taten außerhalb der USA gebe es seit 1976.
"Das hat bisher nur offenbar niemanden aufgeregt, weil es niemanden betroffen hat." Die zu klärende Frage sei vielmehr gewesen, ob der Foreign States Immunity Act (FSIA, 1976) auch auf Taten anwendbar ist, die "angeblich - darüber ist ja nicht entschieden worden - vor diesem Datum in Österreich begangen worden sind".
Ausnahmen von der Staatenimmunität
In diesem Immunitäts-Akt, auf den sich Altmann beruft, sind Ausnahmen von der Staatenimmunität geregelt. "Eine von mehreren Ausnahme ist eine völkerrechtswidrige Enteignung. Altmann sagt, dass die Klimt-Bilder völkerrechtswidrig enteignet worden sind, darüber wurde jedoch noch nicht entschieden". Der FSIA schütze keine materiellen Rechte, sondern lasse sich "lediglich über das Prozesshindernis der Immunität aus."
Beim gestrigen Entscheid sei festgestellt worden, dass die "Einschränkung der Staatenimmunität auch auf Taten und Handlungen anwendbar ist, die vor 1976 gesetzt worden sind".
Klar scheint nur: Es wird dauern
"Die völkerrechtliche Souveränität wird von den USA nicht mehr geschützt. Die USA schwingen sich auf zum Richter der Welt, legen aber umgekehrt selber Wert auf ihre Immunität," meinte Toman. Das US-Gericht werde sich viel Know-How aneignen müssen, ginge es doch um die Bewertung des Falles aus den Jahren 1923-1948 nach österreichischem Recht. "Ich bin gespannt darauf, wie ein amerikanisches Gericht das österreichische Recht anwenden wird." Dem Altmann-Anwalt Randol Schoenberg gratuliert Toman, "doch jetzt geht es um Beweise. Inhaltlich ist noch nichts entschieden." Mit einem raschen Urteil sei nicht zu rechnen.
Die Entscheidung habe "viele formale Fragen offen gelassen," klar sei jedoch laut Toman, dass "die neue Zuständigkeit eine Tür öffnet über unseren Fall hinaus." Auch Schreuer bestätigt, dass die Befürchtungen etwa der staatlichen französischen Bahngesellschaft wegen Klagen zu Judentransporten während der NS-Zeit berechtigt sein könnten. Die Bahngesellschaft hatte sich Österreich als Rechtsfreund angeschlossen.
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