Paris - Zur Lösung des Konflikts zwischen den Zeitarbeitern im Kulturbereich und der französischen Regierung hat Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres im Einvernehmen mit Arbeitsminister Jean-Louis Borloo einen unabhängigen Vermittler ernannt. Es handelt sich nach Angaben des Kulturministeriums um den 55-jährigen Jean-Paul Guillot, Chef der Wirtschaftsberatungsgesellschaft BIPE. Der Streit mit den Kulturarbeitern war im Frühjahr 2003 infolge einer Reform der Arbeitslosenkassen ausgelöst worden.

Neues Modell zur Vergabe des Arbeitslosengeldes an Zeitarbeiter

Guillot leitet einen Expertenausschuss, der einen Lösungsvorschlag in dem Konflikt ausarbeiten und bis spätestens Jahresende den Regierungsbehörden und den Sozialparten vorstellen soll. Es geht um die Ausarbeitung eines neuen Modells zur Vergabe des Arbeitslosengeldes an die Zeitarbeiter. Vor der Reform hatten sie nach 507 Arbeitsstunden innerhalb von zwölf Monaten das Recht, ganzjährig Arbeitslosengeld für die beschäftigungslosen Tage zu erhalten.

Proteste und Streiks sorgen für beschleunigte Verhandlungen

Donnedieu de Vabres erklärte sich nach heftigen Protesten während des Filmfestivals von Cannes im vergangenen Mai bereit, unter gewissen Bedingungen zu diesem Modell zurück zu kehren. Zu diesen Bedingungen zählt insbesondere eine Höchstgrenze für das Jahreseinkommen der Empfänger des Arbeitslosengeldes. Auf der Basis des Expertenberichts soll nun eine Debatte mit den Sozialpartnern aufgenommen werden, um eine Lösung in der umstrittenen Frage zu erreichen, so das Kulturministerium.

Die Proteste und Streiks der Kulturarbeiter hatten bereits im Vorjahr zur Absage der meisten französischen Sommerfestivals geführt. Heuer hatten die Gewerkschaften den Boykott des Festivals von Cannes angedroht und dadurch eine Beschleunigung der Verhandlungen bewirkt. Als Übergangslösung schlug Donnedieu de Vabres die Errichtung eines "provisorischen Sonderfonds" im Ausmaß von 10 Millionen Euro vor, um die Arbeitslosengelder bis zu einer endgültigen Lösung der Frage weiter auszuzahlen.