Mit diesen Worten kontert man beim Unabhängigen Bundesasylsenat (Ubas) - der heimischen Berufungsbehörde für Asylverfahren - der Kritik aus dem Munde Innenminister Ernst Strassers (ÖVP). Dieser nahm den jüngsten Ubas-Tätigkeitsbericht zum Anlass, um die Behörde als asylrechtliches "Nadelöhr", als Ort der Verfahrensverzögerung, zu bezeichnen.
Die insgesamt 35 Ubas-Mitarbeiter, so Strasser, hätten in den Jahren 2002 und 2003 "nur drei Entscheidungen pro Mitarbeiter und Woche" gefällt. Die erste asylrechtliche Instanz hingegen, das Bundesasylamt (BAA), sei im gleichen Zeitraum auf "15 Entscheidungen pro Person und Woche" gekommen. Ein Vergleich, der "dringenden Handlungsbedarf" aufzeige - beim Ubas.
Dieser müsse in Zukunft "verstärktem Controlling" unterzogen werden. Auch "allfällige legistische Maßnahmen" seien zu erwägen: Maßnahmen, die weit über die von der kritisierten Behörde selbst vorgeschlagene Überprüfung durch unabhängige Personalmanager hinausgehen.