Wien - Es gehe um "existenzielle Entscheidungen" für Menschen, die in Österreich Schutz vor Verfolgung suchten. Um Entscheidungen über Bleiberecht oder Abschiebung, die "nach gründlichen Nachforschungen in oftmals tausende Kilometer entfernten Ländern" getroffen werden müssten - und deshalb ihre Zeit brauchten.

Mit diesen Worten kontert man beim Unabhängigen Bundesasylsenat (Ubas) - der heimischen Berufungsbehörde für Asylverfahren - der Kritik aus dem Munde Innenminister Ernst Strassers (ÖVP). Dieser nahm den jüngsten Ubas-Tätigkeitsbericht zum Anlass, um die Behörde als asylrechtliches "Nadelöhr", als Ort der Verfahrensverzögerung, zu bezeichnen.

Die insgesamt 35 Ubas-Mitarbeiter, so Strasser, hätten in den Jahren 2002 und 2003 "nur drei Entscheidungen pro Mitarbeiter und Woche" gefällt. Die erste asylrechtliche Instanz hingegen, das Bundesasylamt (BAA), sei im gleichen Zeitraum auf "15 Entscheidungen pro Person und Woche" gekommen. Ein Vergleich, der "dringenden Handlungsbedarf" aufzeige - beim Ubas.

Dieser müsse in Zukunft "verstärktem Controlling" unterzogen werden. Auch "allfällige legistische Maßnahmen" seien zu erwägen: Maßnahmen, die weit über die von der kritisierten Behörde selbst vorgeschlagene Überprüfung durch unabhängige Personalmanager hinausgehen.

Beim Ubas weist man indes auf die zunehmende Verfahrensflut hin. Allein 2003 seien 12.700 Fälle in zweiter Instanz neu hinzugekommen. Auch die von Strasser im Jahr 2003 in die Wege geleitete Übersiedlung der Kontrollbehörde aus dem Bundeskanzleramt in das für Asylangelegenheiten zuständige Innenministerium habe das "Spannungsverhältnis" erhöht. Strasser sei nunmehr Dienstgeber und Kontrollierter gleichzeitig. (Irene Brickner/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.5.2004)