Bei der Bekämpfung des Terrorismus und in der video-überwachten Internet-Gesellschaft ist laut dem Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür die Privatsphäre ständig in Gefahr. Jedermann sollte über die Nutzung seiner Daten wachen.

Eigenständig

Bei der Präsentation seines Jahresberichtes forderte Thür am Montag in Bern alle Bürgerinnen und Bürger auf, den Datenschutz nicht den Behörden zu überlassen, sondern die Privatsphäre selber zu definieren. Denn der gläserne Mensch sei eine mögliche Perspektive für die sehr nahe Zukunft.

Problematisch

Die Dynamik in Richtung mehr Überwachung der Bürgerinnen und Bürger sei unverändert, sagte Thür. Die turbulente Entwicklung neuer Technologien und das Aufschalten und Verewigen «von Allem» im Web seien heikel, das Gefahrenpotenzial sei erheblich. Es bestehe die Tendenz, die neuen Risiken für die Privatsphäre zu negieren.

Thür fordert, dass bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu allererst die Wirksamkeit der bestehenden Gesetze zu überprüfen ist. Auch in Krisenzeiten sollten neue Gesetze nur dann geschaffen werden, wenn fest stehe, dass es nicht lediglich am Vollzug der geltenden Erlasse fehle.

Übermittlung

Der Datenschutzbeauftragte verlangt namentlich, dass die Fluggesellschaften Daten an US-Behörden nur unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit der Passagiere übermitteln. Er kritisiert die Maßnahmen, welche die USA im Zivilluftverkehr planen, weil diese weder verhältnismäßig noch zweckdienlich seien.

Die Übermittlung von Passagierdaten setze ein Abkommen voraus, das die allgemeinen Datenschutzgrundsätze garantiere, sagte Thür. Verhandlungen seien zur Zeit unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) im Gange. Bis das Abkommen in Kraft trete, sollen mit einer Zwischenlösung die Fluggäste informiert werden.

Video

Die Videoüberwachung sei ein ständiges Thema für die Datenschutzbeauftragten, sagte Thür. Beim Einsatz von Gesichtserkennungssystemen in Sportstadien dränge sich eine klare Information der betroffenen Personen auf. Dabei müsse auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass es ein Auskunftsrecht gebe.

Thür spricht auch die Probleme an, die sich ergeben können, wenn ein Bundesorgan Personendaten im Internet veröffentlicht. Diese Daten könnten mittels Suchmaschinen weltweit und vor allem zeitlich unbeschränkt aufgefunden werden. Der verfassungsmäßig garantierte Persönlichkeitsschutz müsse eingehalten werden. (APA)