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Die EU-Kommission hat eine Änderung des Systems zur Verhängung der Visapflicht für Bürger aus Drittstaaten im Schengen-Raum vorgeschlagen.

Foto: APA/EPA/Leron Stankiewicz
Brüssel - Die EU-Kommission hat eine Änderung des Systems zur Verhängung der Visapflicht für Bürger aus Drittstaaten im Schengen-Raum vorgeschlagen. Mit der neuen Regelung soll das Problem gelöst werden, dass bestimmte Drittstaaten die Bürger aus dem Schengen-Raum bei der Einreise nicht gleich behandeln. Nach geltendem EU-Recht muss ein Mitgliedsland, für dessen Bürger in einem Drittland die Visapflicht gilt, die gesamte Union auf seine Linie zwingen, um eine Aufhebung dieser Diskriminierung zu erreichen.

Konkret stößt sich etwa das EU-Neumitglied Polen daran, dass seine Bürger ein Visum für die Einreise in die USA brauchen. Die meisten anderen EU-Staaten sind von der Visumpflicht befreit. Nach bisherigem Recht müssten in diesem Fall auf Gesuch Polens alle Schengen-Staaten die Visumpflicht für US-Bürger einführen. Die Verhängung der Visumpflicht auch für bisher "visafreie" EU-Staaten durch die USA wäre die logische Folge. Weil der Schaden weitaus größer wäre als der Nutzen, ist die geltende Regelung bisher auch nie von einem diskriminierten Staat angerufen worden.

Nun Verhandlungen vorgesehen

Die am Mittwoch vorgestellte neue Verordnung, die noch vom EU-Ministerrat beschlossen werden muss, sieht statt dieses Automatismus Verhandlungen der EU mit den Drittstaaten vor, die Bürgern aus einzelnen EU-Staaten die visafreie Einreise verweigern. Demnach setzt der betroffene Staat zunächst die EU-Kommission von der Existenz der Visapflicht für seine Bürger in dem Drittstaat in Kenntnis. Die Kommission würde dann unverzüglich in Verhandlungen mit dem Drittstaat eintreten, um eine Aufhebung der Visapflicht zu erreichen und darüber dem EU-Ministerrat berichten.

Sollten die Verhandlungen erfolglos bleiben, hätte der Ministerrat drei Monate Zeit, um durch Mehrheitsbeschluss vorläufig eine Visapflicht für Bürger aus dem Drittstaat zu verhängen. Kommt es auch sechs Monate danach zu keinem Einlenken des Drittstaates, würde er durch einen weiteren Beschluss des Ministerrates auch formell in die "Negativliste" für Staaten mit Visapflicht aufgenommen.

Hinweis

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass die Kohärenz der EU-Visapflicht vor allem durch die Erweiterung in Mitleidenschaft gezogen ist. Fast alle neuen Mitgliedstaaten seien nämlich "mit Situationen der Nicht-Gegenseitigkeit" im Visabereich konfrontiert. Daher sei ein "realistischer und effektiver Mechanismus" zur Lösung dieses Problems nötig.

Bis auf Großbritannien und Irland gehören alle EU-Mitgliedstaaten dem Schengen-Raum an, der einheitliche Grenzkontrollen gegenüber Drittstaaten und die Abschaffung von Kontrollen unter den Mitgliedstaaten vorsieht. Schengen-Mitglieder sind auch Island und Norwegen. (APA)