Die Staaten der Europäischen Union dürfen die Fernsehwerbung für Tabak und Alkohol auch bei überstaatlichen Sportübertragungen verbieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg billigte am Dienstag ein Gesetz in Frankreich, das die Übertragung von Bandenwerbung verbietet. Dies sei zwar eine deutliche Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs, sei aber durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. (Az: CC-262/02 und C-429/02)

Auch indirekte Werbung verboten

Das französische Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Tabak und Alkohol verbietet nicht nur die direkte Fernsehwerbung unter anderem für alkoholische Getränke, sondern auch indirekte Werbung, etwa über die Bandenwerbung bei Sportereignissen. Ausgenommen sind lediglich internationale Wettkämpfe, bei denen die französischen Fernsehzuschauer nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Der EuGH wies nun dagegen gerichtete Klagen der Europäischen Kommission sowie des Alkohol-Herstellers Bacardi-Martini ab. Letzterer wollte bei aus England ausgestrahlten Fußballspielen zwischen britischen und französischen Mannschaften Bandenwerbung platzieren. Nach dem Gesetz müssen dann aber die französischen Sender die Übertragung ablehnen. Wie nun der EuGH entschied, ist dies im Interesse des Gesundheitsschutzes zulässig. (APA/AFP)