Der Kreditschutzverband von 1870 teilte dem Ministerium jedoch auf Anfrage mit, dass die Bonitätsdaten von Privatpersonen dem Datenschutzgesetz unterliegen und nur an Banken und Kreditgeber sowie die Betroffenen selbst weitergegebenen werden dürfen. Heinrich Traumüller, Personalchef des Finanzministeriums, hat nun laut "profil"-Vorabmeldung vom Sonntag, die Finanzprokuratur ersucht, die Rechtslage zu prüfen und eine Stellungnahme zu verfassen, ob eine Bonitätsüberprüfung einzelner Mitarbeiter nicht doch zulässig sei. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Kritik an den Bonitätsprüfungen kam am Sonntag von den Grünen: Grasser solle sich lieber um Steuerhinterziehungsfälle kümmern, da agiere er viel zu lasch, so der Grüne Budgetsprecher Werner Kogler in einer Aussendung. Und der Finanzminister solle "seine eigenen - politisch relevanten - Geldverbindungen offen zu legen", so Kogler in Anspielung auf die New-Economy-Hompage.
Screening
Am vergangenen Donnerstag hatte bereits der Chef der Finanzgewerkschaft, Klaus Platzer, kritisiert, dass Bedienstete, die sich für Führungspositionen bewerben oder Auszeichnungen erhalten sollen, "einem Screening unterzogen" würden. Überprüft würden - ohne Vorliegen konkreter Verdachtsmomente - die Finanzdatenbank-Abfragen der Mitarbeiter. Wenn bei der so genannten "Logfile-Analyse" Auffälligkeiten zu Tage treten (etwa Abfragen für Verwandte oder Bekannte, was nicht verboten ist), würden die Beamten ohne rechtsstaatliches Verfahren von Beförderungen ausgeschlossen, hatte Platzer kritisiert. Geschehen sei dies etwa beim ehemaligen Leiter des Finanzamtes Amstetten, der nun klagen wolle. Unregelmäßigkeiten seien bei etwa drei Prozent der Überprüften oder 40 bis 50 Personen entdeckt worden.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) hat Prüfung einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs angekündigt, weil laut Personalvertretungsgesetz Systeme zur automationsgestützten Datenerfassung über Mitarbeiter nur nach Einbindung der Personalvertretung zulässig seien.