In dem Gespräch habe Grasser betont, dass lediglich die Prüfung der Erfüllung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen vorgenommen werde, dabei jedoch die Bestimmungen des Datenschutzes genauestens eingehalten würden. "Gegen dieses Vorgehen des Herrn Bundesministers Grasser bestehen seitens der Justizministerin keine rechtlichen Bedenken", heißt es in der Aussendung.
Miklautsch hielt die im Finanzministerium praktizierte Überprüfung von Beamten zunächst für "rechtlich bedenklich". Im Justizministerium werde es solche Überprüfungen z.B. von Beamten vor einer Beförderung nicht geben, solange sie Ministerin ist, erklärte sie am Dienstag Vormittag in einer Pressekonferenz auf Journalistenfragen.