Wien – Landeshauptmann Jörg Haider (F) fordert, dass Schwerarbeitern "weitestgehend ohne Abschläge" der Pensionsantritt ermöglicht wird. Er rückt damit von seiner ursprünglichen Forderung ab: "45 Jahre ohne Abschläge für Schwerarbeiter – da fährt der Zug drüber, das muss der ÖVP klar sein", meinte der freiheitliche Altparteichef noch im August im STANDARD-Interview. Für alle anderen Arbeitnehmer, die 45 Jahre Beitragszeit schaffen, kann sich Haider eine Fortschreibung der so genannten "Hacklerregelung" vorstellen.

Die Hacklerregelung ermöglicht es, als Frau mit 55 und als Mann mit 60 Jahren in Pension zu gehen, wenn 40 bzw. 45 Beitragsjahre vorliegen. Berücksichtigt werden dabei auch gewisse Versicherungszeiten – bei Zeiten der Kindererziehung sogar bis zu fünf Jahre.

"Bonifikationen" für 45 Jahre Beitragszeit gefordert

Haider unterstrich am Montag in einer Pressekonferenz, dass "jene, die 45 Jahre Beitragszeit haben, in einer bestimmten Weise bonifiziert werden sollen". Diesen "leistungsorientierten Leute", die keine Ersatzzeiten brauchen um in Pension gehen zu können, solle man die Chance geben, dass sie "weitgehend ohne" Abschläge in Pension gehen können sollen.

Gleichzeitig bekräftigte Haider, dass die FPÖ für eine Schwerarbeiterregelung im Rahmen eines "differenzierten Pensionssystems" sei. Geht es nach dem Landeshauptmann, könnten als Anerkennung pro Arbeitsjahr 15 Monate für die Pension angerechnet werden. Eine weitere Bonifikation wäre, wenn die Abschläge bis auf Null sinken würden – je nach Dauer der Schwerarbeit.

Angesichts der andauernden Debatte um die Pensionsharmonisierung erinnert der Kärntner Landeshauptmann, dass "man nicht aus den Augen verlieren darf, dass die Grundprinzipien bei der Pensionsharmonisierung festgelegt sind." Die Regierung sei "ziemlich weit" und es gehe nun noch um Feinabstimmungen. Jeder Arbeitnehmer muss demnach mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Versicherungsjahre), davon 84 Beitragsmonate schaffen, um einen Pensionsanspruch zu haben. "Das ist eine Begünstigung für Frauen", da man bisher 15 reine Arbeitsjahre vorweisen musste, so Haider. Die Maximalvariante meint, dass man 540 Versicherungsmonate am Ende eines Arbeitslebens (65) hat und dann auf 80 Prozent der durchgerechneten Bemessungsgrundlage Anspruch hat. (APA)