Wien - Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) will in den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen eine Neuregelung der Gemeindefinanzierung erreichen. Wie diese im Detail aussieht, ist noch unklar. Insbesondere über die Zahlen und Berechnungen schweigt sich das Finanzministerium noch aus. Bekannt ist nur der Kernpunkt der Neuordnung: Die finanzielle Stärkung kleinerer Gemeinden über den "Abgestuften Bevölkerungsschlüssel".

Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel

Über den Abgestuften Bevölkerungsschlüssel werden derzeit insgesamt 5,38 Mrd. Euro auf die 2.359 Gemeinden verteilt. Grundsätzlich gilt dabei: Jede Gemeinde erhält pro Einwohner einen bestimmten Betrag "X" aus dem gesamtstaatlichen Steuerkuchen zugeteilt. Und dieses "X" ist umso größer, je mehr Einwohner die betreffende Gemeinde hat. Oder anders gesagt: Einwohner einer großen Gemeinde sind im Finanzausgleich mehr wert als Einwohner einer Kleingemeinde.

Dazu werden die Gemeinden in vier Größenkategorien eingeteilt: Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern bekommen im Durchschnitt 542 Euro pro Bürger. Bei einer Einwohnerzahl zwischen 10.001 und 20.000 stehen einer Gemeinde 677 Euro zu, zwischen 20.001 und 50.000 Einwohnern 783 Euro und bei über 50.000 Einwohnern bekommt eine Gemeine 886 Euro. Zusätzlich kompliziert wird diese Regelung durch eine "Einschleifregel", weshalb diese Geldbeträge nur als Durchschnittswerte zu sehen sind.

Sockelbetrag und "Kopfquotenausgelich"

Um die Sache noch weiter zu komplizieren, wird auf die Gemeinden noch Geld nach anderen Aufschlüsselungen verteilt: Erstens erhält jede Gemeinde noch vor Zuteilung der Ertragsanteile über den Bevölkerungsschlüssel einen Sockelbetrag von 72 Euro pro Einwohner, was tendenziell den kleineren Gemeinden zu gute kommt. Zweitens überweist der Bund den Gemeinden über den so genannten "Kopfquotenausgleich" in Summe 90 Mio. Euro. Und drittens gibt es noch einen so genannten "Finanzbedarfsausgleich" zu Gunsten schwächerer Gemeinden.

Grasser will dieses System nun umstellen: Beim Abgestuften Bevölkerungsschlüssel würde die unterste Größenkategorie gestrichen. Gemeinden unter 10.000 Einwohner würden damit so behandelt wie solche in der Kategorie von 10.001 bis 20.000 und erhielten damit tendenziell mehr Geld aus diesem System. Allerdings sieht das Modell des Finanzministeriums vor, dass gleichzeitig auch der Sockelbetrag (72 Euro) entfallen soll, was wiederum den Großen helfen würde. Einzig die Statutarstädte (außer Wien) würden einen Sockelbetrag von 50 Euro pro Einwohner erhalten, da sie auch Bezirksverwaltungs-Aufgaben übernehmen.

Nullsummenspiel für Bund

In Summe rechnet das Finanzministerium damit, dass dieses Modell für 2.151 Gemeinden ein Plus bedeuten würde, während 207 Kommunen Geld verlieren würden. Wie sich die Neuregelung im Detail auswirken würde, ist noch unklar. Aus Verhandlungskreisen heißt es diesbezüglich, dass beispielsweise Linz mit einem deutlichen Minus zu rechnen hätte, während etwa das größere Graz mit einer "schwarzen Null" bzw. einem nur leichten Minus aussteigen könnte.

Für den Bund soll das Modell nach Grassers Vorstellungen "aufkommensneutral" sein. Sprich: Die Gemeinden würden sich den Ausgleich zwischen Finanzstarken und Finanzschwachen selbst finanzieren. Der Bund würde kein "frisches Geld" zuschießen. Die Länder will man aber schon in die Pflicht nehmen: Sie sollen nach den Ministeriums-Plänen künftig ebenso wie der Bund 90 Mio. Euro zum "Kopfquotenausgleich" beitragen. (APA)