Wien - Den Begutachtungsentwurf für die Novelle des Filmförderungsgesetzes stellte Kunststaatssekretär Franz Morak im Rahmen einer Pressekonferenz im Wiener Filmhaus vor. Alle sechs, sieben Jahre sei eine Adaptierung des Gesetzes an die veränderten Gegebenheiten des Marktes und die Erfordernisse von Filmschaffenden und Produzenten notwendig, erläuterte der Staatssekretär. Als neues Beratungsgremium wurde ein "Österreichischer Filmrat" geschaffen. Die Novelle (Morak: "Ein sehr praktikabler und guter Entwurf") geht mit dem heutigen Tag in die sechswöchige Begutachtungsfrist.

Eckpunkte

Als Eckpunkte der Novellierung nannte Morak u.a. die detaillierte Formulierung der Zielsetzungen des Österreichischen Filminstitutes (ÖFI), insbesondere, was die Nachwuchsförderung betrifft, die Hervorhebung der Bedeutung von Stoffentwicklung und die Einbeziehung der Erstellung von Marketingkonzepten. Die ÖFI-Auswahlkommission wird in "Projektkommission" umbenannt, das Kuratorium in "Aufsichtsrat". Bei dessen Besetzung solle auf Vorschläge der Interessensvertretungen für Produktion, Drehbuch und Regie Bedacht genommen werden.

Die Referenzfilmförderung soll künftig von der Projektförderung klar getrennt werden, für erstere ist keine Befassung der Projektkommission mehr notwendig. Bei der Neufassung der Bestimmungen zu Video- und Fernsehnutzungsrechten wurden auch Video on demand und Pay-TV einbezogen und "die Rechte so geregelt, dass sie kompatibel sind mit dem europäischen Markt" (Morak). Die "Rechterückfallfristen" für Fernsehnutzungsrechte bei geförderten Filmen betragen nun fünf Jahre.

Der Filmrat

Der neue "Österreichische Filmrat" soll unter Vorsitz des Bundeskanzlers oder eines von ihm bestimmten Vertreters mindestens einmal jährlich zusammentreten und als Sachverständigengremium in grundsätzlichen filmpolitischen Fragen beratend und empfehlend agieren. Mit ihm sollen die Interessenvertreter der Filmbranche (u.a. Dachverband der Filmschaffenden, Regieverband, Produzentenverband, ÖFI, AFC, ORF) und die politischen Entscheidungsträger von Bund und Ländern eine institutionalisierte Dialogplattform erhalten.

Insgesamt gehe die Novelle "gut auf den Status Quo des österreichischen Filmes" ein, bei dem es "einerseits einen sehr erfolgreichen Wettbewerbsfilm" gebe, man andererseits aber "eine Filmindustrie, die nicht so unterkapitalisiert ist wie jetzt" brauche, meinte Morak. Der Gesetzestext ist in einer Gegenüberstellung von alter und novellierter Fassung auf der Website des Bundeskanzleramts abrufbar. Jedermann sei dazu eingeladen, Stellungnahmen dazu abzugeben, hieß es: "Wir wollen hier eine sehr breite Diskussion." Die Novelle könnte mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Auf Nachfrage gab der Staatssekretär auch die Kosten der vom Bund vorbereiteten, dann jedoch abgesagten "Diagonale 2004" bekannt: 392.000 Euro betragen diese laut Abrechnung. (APA)