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Die Haushalte sollen durch Strompreiszuschläge die Ökostrom-Förderung finanzieren.

Foto: dpa/Multhaup
Wien – "Ein Sombrero war notwendig, um alle Wünsche unter einen Hut zu bringen. Jetzt ist es geschafft." So kommentierte der für Energie zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (VP) am Donnerstag den mit seinem Parteikollegen, Umweltminister Josef Pröll, erzielten Durchbruch für ein neues Ökostromgesetz.

Das Fördervolumen wird gedeckelt, das umstritten gewesene Ausschreibungsverfahren gilt nur für Windkraftanlagen, für alle anderen Anlagen zur Erzeugung von "Grünstrom" heißt es künftig: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" (first come, first serve).

Für Haushalte wird es teurer

Für die Haushalte, aber auch für Industrie und Gewerbe wird es teurer. Die Zuschläge auf den Strompreis zur Finanzierung der "grünen" Energie werden sich mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes 2005 von durchschnittlich 0,18 Cent je kWh bis 2010 auf 0,41 Cent erhöhen. Umgelegt auf einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3500 kWh entspricht dies einer Mehrbelastung von rund drei Euro im Jahr 2005, ansteigend auf acht Euro 2010. Wegen der geplanten Senkung der Netztarife Anfang 2005 sollten die Haushalte aber zumindest pari aussteigen, sagte Bartenstein. Für die Industrie sei eine spezielle Deckelung vorgesehen – "aus Standortüberlegungen", wie der Minister sagte.

Das Fördervolumen für den teureren Ökostrom soll jährlich netto 17 Mio. Euro betragen; rechnet man den Marktpreis dazu, werden es 22 Mio. Euro (brutto) sein. Im Begutachtungsentwurf von Bartenstein waren ursprünglich nur 6,5 Mio. Euro an effektivem Fördervolumen bzw. zehn Mio. Euro brutto vorgesehen.

Einspeisetarife

Die Einspeisetarife werden den ab 2005 ansuchenden Anlagenbetreibern für zehn Jahre zu 100 Prozent garantiert, im 11. Jahr zu 75 Prozent und im 12. Jahr zu 50 Prozent. Das ergibt eine effektive Laufzeit von 11,25 Jahren. Nach dem alten Ökostromgesetz werden den Betreibern alternativer Anlagen die Einspeistarife 13 Jahre lang garantiert. Daran wird sich auch nichts ändern, in bestehende Verträge wird nicht eingegriffen. Nach dem Begutachtungsentwurf sollten es nur zehn Jahre werden.

Das Fördervolumen wird aufsummiert 1,2 Mrd. Euro betragen statt der ursprünglich vorgesehenen 400 Mio. Euro. Von den Fördermitteln sind 40 Prozent für Biomasseanlagen reserviert, 30 Prozent für Biogasanlagen, 20 Prozent für Windkraft sowie jeweils fünf Prozent für Fotovoltaik und andere Ökostromformen.

"Wir haben einen guten Mix gefunden", sagte Pröll. Zielsetzung sei es, mit Novellierung des Ökostromgesetzes den Anteil der sonstigen erneuerbaren Energien an der gesamten jährlichen Stromabgabe auf sieben Prozent im Jahr 2010 anzuheben. Das zurzeit noch verfolgte Ziel sieht für das Jahr 2008 die Erreichung eines Ökostromanteils von vier Prozent vor.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss auch die SPÖ zustimmen. Dort besteht man aber auf zusätzlichen Geldern für die Kraft- Wärme-Kopplung. (Günther Strobl, Der Standard, Printausgabe, 08.10.2004)