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Klagen gegen .at-Musikpiraten: Liefern Provider ihre Kunden aus?

Bild: Apa/dpa/Jens Büttner

Die Musikwirtschaft geht gegen heimische Musikpiraten vor. "Wir haben bisher vor allem aufgeklärt und mehr als 90.000 Instant-Messages versandt, in denen wir informiert haben, dass die Leute Gesetze verletzen", sagte Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria), am Donnerstag (der Webstandard berichtete). "Wir werden zunächst mehr als 100 Verfahren gegen jene Raubkopierer einleiten, die eine besonders große Anzahl von Musikstücken heruntergeladen haben."

"Aktion scharf"

Diese "Aktion scharf" richte sich nicht gegen "Kids" oder gelegentliche Downloader einzelner Musikstücke, sondern gegen jene, die bei vollem Unrechtsbewusstsein und in großem Umfang illegal Musik aus dem Internet herunterladen würden.

Zusammenarbeit Internet-Providern

Medwenitsch setzt bei der Verfolgung auf Zusammenarbeit mit den heimischen Internet-Providern. Selbst Provider, die in ihren Werbungen aggressiv mit hoher Bandbreite und damit idealen Downloadvoraussetzung werben – so etwa UTA – zeigen sich in der Zusammenarbeit "äußerst kooperativ", so Medwenitsch.

Behördlichen Begehren

Der WebStandard hat bei einigen Anbietern bezüglich dieser Zusammenarbeit nachgefragt. Bis Freitag sind weder bei UPC/Chello, Inode, der UTA und Silverserver entsprechende Anfragen der IFPI angekommen. Eine Herausgabe der Kundendaten kommt für alle Gefragten nur mit entsprechende behördlichen Begehren in Frage.

Rechtlichen Voraussetzungen

UPC Telekabel, der Anbieter von Chello betont gegenüber dem WebStandard, dass man "nicht auf puren Zuruf" reagieren werde, "sondern nur bei klarem Sachverhalt und wenn der Nachweis der Rechtssicherheit der Anfrage auch gegeben ist. Nur wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Datenbeauskunftung vorliegen, erfüllen wir unsere gesetzliche Verpflichtung zur Datenauskunft."

Geltende Gesetze

Die UTA sieht das ähnlich. So betont der Provider, dass man "in der Frage der zur Verfügungstellung von User-Daten den geltenden Gesetzen verpflichtet" sei. Tritt eine Musikverwertungsgesellschaft mit einem berechtigten und zulässigen Auskunftsbegehren an uns heran, kommen wir selbstverständlich unserer gesetzlichen Verpflichtung nach. (red/APA)