Im Gegensatz zur Präimplantationsdiagnostik - die Untersuchung von Embryonen nach einer Befruchtung außerhalb des Mutterleibes - ist Pränatal- und Postnataldiagnostik in Österreich erlaubt und hat auch eine relativ lange Tradition. "Reihenuntersuchungen an Neugeborenen bieten die Chance, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu therapieren und somit schwere gesundheitliche Folgen abzuwenden", so Lischka.
Beispiel
Als Beispiel nannte der Experte das Ende der sechziger Jahre in Österreich eingeführte Neugeborenen-Screening, ein bundesweites Programm zur Früherkennung von behandelbaren Stoffwechsel- und hormonellen Erkrankungen. Von 1966 bis zum Jahr 2000 wurden Blutproben von 2,9 Millionen Neugeborenen im Screening-Labor an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Wien auf sechs Erkrankungen untersucht, bei mehr als 1.000 Kindern wurden behandelbare Erkrankungen wie Schilddrüsenunterfunktion oder Cystische Fibrose festgestellt.
Ab 2002 konnte durch ein neues Verfahren das Untersuchungsprogramm auf insgesamt 23 Krankheiten bzw. Krankheitsgruppen erweitert werden. Von April 2002 bis Februar 2004 wurden knapp 160.000 Neugeborene mit dem erweiterten Screeningprogramm untersucht, so die bei der Herbsttagung präsentierte Bilanz des Programms. Bei 866 Kindern fand sich ein auffälliger Befund in der ersten Screeningkarte, bei 42 Kindern wurde bei der Kontrolle dann tatsächlich eine Erkrankung diagnostiziert.
Gesetzgebung
Mit der Einführung gentechnischer Methoden sowohl in der Diagnose wie auch in der Therapie sind Prä- und Postnataldiagnostik ins Gerede gekommen. So könnten durch Gen-Screenings bereits im Mutterleib Wunschbabys ausgewählt werden. Die Erfassung von möglichen Defekten öffne aber auch missbräuchlichen Verwendungen der Daten Tür und Tor. Wenngleich Missbrauch nicht völlig auszuschließen sei, warnt Lischka davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Er plädierte für eine entsprechende Gesetzgebung, bei der etwa nur Krankheiten aufgespürt werden dürfen, für die es auch eine Therapie gibt.