Bregenz - In Vorarlberg soll die Höhe der Parteienförderung
an die Wahlbeteiligung gekoppelt werden. Bisher wurde die Zahl der
Wahlberechtigten als Grundlage herangezogen. Bei der jüngsten
Landtagswahl am 19. September blieben allerdings vier von zehn
Wahlberechtigten zuhause. Für die Parteienförderung werde "ein
Sockelbetrag bleiben, der Rest nach abgegebenen gültigen Stimmen
berechnet", kündigte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) am
Samstag gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" an.
Neues System nach Abschaffung der Wahlpflicht
Die Änderung der entsprechenden Richtlinie werde "schon in den
nächsten Wochen" erfolgen, so Sausgruber. Angesichts der Erfahrungen,
die am 19. September gemacht wurden, als erstmals keine Wahlpflicht
mehr bestand, sei "das bestehende System nicht mehr zu
rechtfertigen". Die aktuelle Parteienfinanzierung in Vorarlberg sieht
eine Förderung von 7,75 Euro pro Wahlberechtigtem vor. Dieser Betrag
wird an die im Landtag vertretenen Parteien so aufgeteilt, dass die
Stimmen der nicht im Landtag vertretenen Parteien und jene der
Nichtwähler den Landtagsparteien zugeschlagen werden. Kleinparteien,
die den Einzug in den Landtag verfehlen, sollen auch weiterhin leer
ausgehen, sagte Sausgruber.
Unmittelbar nach der Landtagswahl hatten vier Kleinparteien die
Forderung nach einem eigenen Parteienfinanzierungsgesetz aufgestellt.
Vorarlberg ist das einzige Bundesland, in dem die Verteilung von
Steuergeldern an die Parteien nur über eine Richtlinie der
Landesregierung und nicht durch ein eigenes Gesetz geregelt ist. Die
Grünen kündigten an, spätestens im Frühling 2005 den Entwurf für ein
solches Gesetz im Landtag einzubringen. Die Grünen hatten unter
anderem kritisiert, dass bei der aktuellen Richtlinie "derzeit der
gewinnt, wer an Prozenten gewinnt", auch wenn er - wie die ÖVP im
September - bei den Stimmen mehrere tausend einbüßt. (APA)