Der ORF ist bis zur Saison 2006/07 unter bestimmten Bedingungen berechtigt über Supercup, Hallencup, ÖFB-Cup (ab Runde 3) und UI-Cup zu berichten. Laut Bundeskommunikationssenat sind dies u.a.:
1.) Die Kurzberichterstattung ist auf eine dem Anlass entsprechende nachrichtenmäßige Kurzberichterstattung beschränkt. 2.) Die Dauer der Kurzberichterstattung beträgt höchstens 90 Sekunden pro Spieltag eines Bewerbes und bemisst sich nach der Länge der Zeit, die notwendig ist, um den nachrichtenmäßigen Informationsgehalt der Spiele eines Spieltags zu vermitteln. 3.) Die Sendung des Kurzberichts darf nicht vor Beginn der Sendung des Ereignisses durch Premiere Fernsehen GmbH erfolgen.
ORF bedauert Entscheidung um Red Zac-Liga
Der ORF sieht in der Entscheidung des BKS seine bisherige Vorgangsweise in Sachen Bundesliga-Kurzberichterstattung bestätigt:
"Der nachrichtenmäßige Charakter der Berichterstattung geht nicht verloren, wenn der Kurzbericht um nachrichtenmäßig gestaltete Informationen über Tabelle, Torschützenliste und dergleichen ergänzt wird. Der BKS ist der Auffassung, dass diese ergänzenden Informationen nicht in die Höchstdauer der Kurzberichterstattung von 90 Sekunden einzurechnen sind".