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Foto: Reuters/Jones

In einer Aussendung warnt die ARGE Daten vor einer neuen Abmahnwelle der Musikindustrie: So sei ein Oberösterreicher in einem Schreiben von einem Anwalt aufgefordert worden für das angebliche Bereitstellen von Musikdateien 4.000 Euro Schadenersatz zu bezahlen. Laut Informationen der ARGE Daten soll es sich dabei um keinen Einzelfall handeln.

Download

Im konkreten Fall begründet der Anwalt, dass es ihm gelungen sei, Musikdateien vom Rechner des Betroffenen herunter zu laden und somit eine Urheberrechtsverletzung vorliege. Die persönlichen Daten des solcherart Beschuldigten habe er vom Internet Provider erhalten.

Illegale Aktivitäten

Gerade in letzterem sieht die ARGE Daten einen erschreckenden Umgang mit der Privatsphäre von Internet-BenutzerInnen, die Weitergabe der persönlichen Daten sei lediglich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen erlaubt, beides lag in diesem Fall offenbar nicht vor.

Warnung

Die ARGE Daten warnt davor auf solche Abmahnungen einzugehen, selbst eine Rückantwort sei nicht sinnvoll. Es sei nicht einmal geklärt inwiefern dem Schreiben überhaupt einklagbare Tatsachen zugrunde liegen, schließlich könnten Daten auch unbeabsichtigt durch einen Konfigurationsfehler – etwa bei Windows-Shares – freigegeben werden, was kein rechtswidriges Verhalten darstellt.

Ignorieren

Die Datenschutzorganisation warnt auch davor auf die "dubiosen Argumentationen" der Musikindustrie einzugehen. Es sei keinesfalls geklärt, ob der reine Download von Musik aus dem Internet strafbar sei, es gebe laut ARGE Daten keinen einzigen dokumentierten Fall in dem in Österreich jemand wegen reinem Download verurteilt worden sei. "Es mag schon stimmen, dass einiges, was im Internet abläuft aus der Sicht der Musikindustrie unerwünscht ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass es automatisch illegal ist. Das zu entscheiden, sind ausschließlich Gerichte befugt.", so Hans G. Zeger.

Strategie

Tatsächlich gehe es bei diesen Abmahnverfahren nicht darum eine rechtliche Klärung herbeizuführen oder rechtswidriges Verhalten einzudämmen, sondern Angst und Schrecken zu verbreiten, so die ARGE Daten weiter. Privatpersonen sollen verunsichert und an sich zulässige Internetaktivitäten "kriminalisiert" werden, wenn es nach dem Wunsch der Musikindustrie gehe. (red)

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