Wien - Nach Ansicht von Verfassungsexperten sei die Neutalität kein Hindernis für eine Teilnahme Österreichs an den EU-Kampftruppen. In diesem Zusammenhang verwies Theo Öhlinger darauf, dass sich Österreich bereits im EU-Beitrittsvertrag dazu verpflichtet habe, an der Sicherheitspolitik solidarisch mitzuwirken. Auch wenn es kein UN-Mandat gäbe, ginge aus Sicht der österreichischen Verfassung die EU-Verpflichtung vor. Für Heinz Mayer ist die Neutralität bereits im Jahr 1998 durch eine Verfassungsnovelle weitgehend modifiziert worden. Daher gebe es auch aus neutralitätsrechtlicher Sicht keine Einwände. (red)